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Mitgliedsausweis

BBK Ausweise_0003Nach der erfolgten Aufnahme in den BBK Niedersachsen durch eine der 12 Bezirksgruppen können Sie einen Mitgliedsausweis erhalten. Die Bezirksgruppe meldet sie als neues Mitglied im Landesverband an, sie erhalten dann in der Folge Post mit Ihrem neuen Ausweis und weiteren Informationen zum Berufsverband.

Der BBK-Ausweis muss jährlich durch einen aktuellen Jahresaufkleber verlängert werden.

Der Ausweis gewährt dankenswerterweise in einigen Museen freien oder ermäßigten Eintritt und gilt aktuell bundesweit u.a. in folgenden Häusern.

Für Niedersachsen, Hamburg und Bremen wird freier oder ermäßigter Eintritt u.a. in folgenden Häusern gestattet:

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