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Auslandsstipendien der Bundesrepublik Deutschland

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bietet in Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich durch Studienaufenthalte im Ausland weiter zu entwickeln. Hochbegabte deutsche Künstlerinnen und Künstler können durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romano oder dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur und Musik (Komponisten und Interpreten) besteht außerdem die Möglichkeit, sich für ein Stipendium für einen Studienaufenthalt in der Cité Internationale des Arts in Paris zu bewerben.

Künstlerförderung in deutschen Einrichtungen in Italien: Die Deutsche Akademie Rom ist heute die größte Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung hochbegabter deutscher Künstlerinnen und Künstler durch Studienaufenthalte im Ausland. Sie wird verwaltet von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Durch Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo (ein Jahr) oder der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano (drei Monate) wird außergewöhnlich qualifizierten und begabten Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) die Möglichkeit gegeben, sich eingebunden in das römische und italienische Kulturleben künstlerisch weiter zu entwickeln.

Bitte beachten: Ab 2016 beginnt das Studienjahr in der Villa Massimo jeweils im September und endet spätestens im Juli des Folgejahres.

Das Deutschen Studienzentrum in Venedig ist nicht nur eine interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtung. Gefördert werden dort auch Künstlerinnen und Künstler, deren künstlerisches Schaffen einen Bezug zu Venedig aufweist. Jährlich können acht außergewöhnlich begabte, junge Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) ein Stipendium für jeweils drei Monate erhalten. Künstlerinnen und Künstler, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben.

Künstlerförderung in der Cité Internationale des Arts in Paris: Die Cité Internationale des Arts in Paris, die von einer französischen Stiftung getragen wird, bietet in 300 Studios Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. Gefördert werden jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur und Musik (Komponisten und Interpreten), die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind. Interessierte, die die Voraussetzungen für ein Stipendium erfüllen, können sich mit den erbetenen Unterlagen bei der für die Kunstförderung zuständigen Behörde ihres Landes ebenfalls bis spätestens zum 15.1. für einen Studienaufenthalt im folgenden Jahr bewerben.

Nähere Informationen zu Ausschreibungen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Bewerberinnen und Bewerber mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen senden die Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 15.01.2017 (Posteingang) an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Leibnizufer 9, 30169 Hannover.

 

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