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Ausschreibung zur Vergabe von zwei Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode, bis 08. April 2022

Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in StuhrHeiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses. Für 2022 erfolgt nun die Ausschreibung von zwei Wohn und Arbeitsstipendien für den Bereich BILDENDE KUNST.

Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsen den Stipendiatinnen/Stipendiaten ein monatliches Barstipendium in Höhe von 1.400,00 €. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende des Stipendiums. Die Wohn und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum des Stipendiums sind der Aufenthalt und die Arbeit in StuhrHeiligenrode erforderlich. Am Ende des Aufenthaltes ermöglicht die Gemeinde Stuhr der/dem Stipendiatin/en eine Ausstellung in geeigneten Räumen.


Die Förderung erstreckt sich auf Nachwuchskünstler/innen der bildenden Kunst aus Bremen und Niedersachsen. Sie erhalten mit dem Stipendium die Möglichkeit, in ruhiger Umgebung ohne wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können.


Der Künstlerische Beirat wählt die Künstlerinnen und Künstler für die Vergabe des Stipendiums aus. Der Beirat besteht neben dem Bürgermeister aus drei Mitgliedern, die durch die Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der bildenden Künste vertraut sind.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 08. April 2022 bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr, einzureichen. Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August 2022 bzw. 1. November 2022 vorgesehen.

Für Rückfragen steht Frauke Wulf unter Tel. 04 21/56 95246 oder per EMail unter F.Wulf@stuhr.de zur Verfügung. Weitere Informationen zur Bewerbung und zum Stipendium gibt es unter www.stuhr.de/freizeitkultur/kunstdenkmalschutz/stipendium/.

 

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