Niedersachsen ermöglicht Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern einjährigen Aufenthalt
Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Land Niedersachsen ermöglichen einer niedersächsischen bildenden Künstlerin oder einem niedersächsischen bildenden Künstler einen einjährigen Aufenthalt in New York. Besonders begabte Kunstschaffende sollen durch die Arbeit in der Metropole neue Anregungen für ihr kreatives Schaffen sammeln und ihr künstlerisches Profil schärfen.
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und bis zum 31.12.2016 das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Förderung umfasst einen Aufenthalt in New York für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. Das zwölfmonatige Stipendium, das an das „International Studio and Curatorial Program“ (ISCP) in New York angebunden ist, beinhaltet einen monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.100 Euro. Im ersten und letzten Aufenthaltsmonat erhöht sich der Förderbetrag um jeweils 500 Euro. Darüber hinaus stellen die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur der Stipendiatin oder dem Stipendiaten während des New York-Aufenthalts kostenlos ein Atelier und eine Wohnung zur Verfügung.
Im Anschluss an den New York-Aufenthalt haben die Stipendiaten die Möglichkeit, ihre Werke in ein oder zwei niedersächsischen Kunstvereinen auszustellen. Diese Ausstellungen, zu denen auch ein Katalog herausgegeben wird, sind Teil des Stipendiums und werden ebenfalls aus Mitteln der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Landes Niedersachsen mitfinanziert.
Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Anträge bitte bis zum 15. Januar 2016 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Weitere Informationen finden Sie hier oder unter http://www.mwk.niedersachsen.de/ (Themen > Kultur > Künstlerförderung > Studienaufenthalte im Ausland)