Die Gemeinde Stuhr unterhält im Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens. Für 2016 wird jetzt ein Wohn- und Arbeitsstipendium für den Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben.
Umfang der Förderungen: Für die Dauer von zehn Monaten werden zwei Künstlerinnen/Künstler aus Bremen oder Niedersachsen Atelierräume und eine Wohnung mietfrei zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten die Künstlerinnen/Künstler ein Stipendium in Höhe von derzeit 1.400,00 € monatlich. Außerdem gewährt die Gemeinde Stuhr einen Zuschuss für die Erstellung eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende des Stipendiums.
Voraussetzungen: Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler der Bildenden Künste aus BREMEN und NIEDERSACHSEN, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
Abgabe der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen sind abzugeben bzw. einzusenden bei der Gemeinde Stuhr. Abgabeschluss ist am 15. März 2016. Interessierte Künstlerinnen und Künstler können die Ausschreibungsunterlagen bzw. weitere Informationen bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr anfordern unter: Tel. 04 21 / 56 95-2 46, Fax 0421 / 56 95-296, E-Mail: A.Wuehrmann@Stuhr.de bzw. im Internet abrufen unter www.Stuhr.de.