AUSSCHREIBUNG – Werkverzeichnung in 2018 für bildende Künstlerinnen und Künstler

Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/innen bzw. deren Rechtsnachfolger/innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert. BITTE BEACHTEN: Für die Programme A1, A2, A4 und B5… AUSSCHREIBUNG – Werkverzeichnung in 2018 für bildende Künstlerinnen und Künstler weiterlesen

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