Auch in diesem Jahr liegt der Meldeschluss wieder auf dem 30. Juni. Bis dahin können Mitglieder der Bild-Kunst ihre Meldungen für das Nutzungsjahr 2023 einreichen, um eine Ausschüttung in den Kollektivverteilungssparten zu erhalten.
Alle aktuell einzureichenden Meldungen beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2023, d. h. sie betreffen Vorgänge aus dem letzten Jahr.
Mitglieder der Berufsgruppen I und II haben die folgenden Meldemöglichkeiten:
Abbildungen in Büchern (Erst- ...
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