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August-Macke-Förderpreis 2025. Bewerbung bis 28. Februar 2025

1. Aufgabe und Trägerschaft
1.1. Der August-Macke-Förderpreis dient der Würdigung und Förderung junger Positionen in der Gegenwartskunst. Der Preis wird vergeben im Namen von August Macke, der in Meschede, der Kreisstadt des Hochsauerlandkreises, geboren wurde. Der Preis wird gestiftet von der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial Versicherung sowie den Sparkassen im Hochsauerlandkreis. Der Förderpreis wird alle drei Jahre vergeben.
1.2. Der August-Macke-Förderpreis ist neben dem August-Macke-Preis, der ebenfalls im Dreijahresrhythmus profilierte künstlerische Positionen der Gegenwartskunst auszeichnet, einer der beiden vom Hochsauerlandkreis vergebenen überregionalen Macke-Preise.

2. Zeitplan
2.2 Bewerbungsschluss: 28. Februar 2025
2.3 Nominiertenausstellung 11. Mai 2025
2.4 Preisverleihung: voraussichtlich August/September 2025

3. Teilnahmebedingungen
3.1 In Anlehnung an das Leben von August Macke können sich junge Künstlerinnen und Künstler bewerben, die 2025 das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das heißt sie müssen nach 1997 geboren sein.
3.2 Für den August-Macke-Förderpreis ist Eigenbewerbung erforderlich.
3.3 Für den Förderpreis ist eine Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit in Form von Katalogen, Fotos, Filme vorzulegen. Zugelassen sind alle Formate und Techniken der Bildenden Kunst.
3.4 Dem Anmeldeformular ist eine Biografie mit Ausstellungsverzeichnis beizufügen.
3.5 Die Auswahl des Preisträgers trifft die Jury zunächst aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen und in einem zweiten Schritt anhand von Original-Werken. Auf Anfrage der Jury sind vom Bewerber hierfür Arbeiten einzureichen.
3.6 Mit der Anmeldung treten die Wettbewerbsteilnehmer/-innen sämtliche Veröffentlichungsrechte der Werke für die Dauer des Wettbewerbs und der Ausstellung an den Hochsauerlandkreis ab. Über die Teilnahme an der Ausstellung entscheidet die Jury.
3.7 An- und Abtransport der eingereichten Werke erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bewerbers / der Bewerberin. Der Bewerber / die Bewerberin verpflichtet sich, die eingereichten Arbeiten für die Dauer des Wettbewerbs und ggf. der Ausstellung dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung zu stellen. Die Werke werden für die Dauer der Überlassung vom Hochsauerlandkreis versichert.

4. Bewerbung
4.1 Die Bewerbungsunterlagen können ab sofort beim Hochsauerlandkreis angefordert oder unter www.augustmackepreis.de und www.hochsauerlandkreis.de aufgerufen werden.
4.2 Bewerbungen sind bis zum 28. Februar 2025 zu senden an: Hochsauerlandkreis, Fachdienst Kultur/Musikschule, Herrn Wolfgang Meier, Stichwort: August-Macke-Förderpreis 2025, Steinstr. 27, 59872 Meschede
Der Briefumschlag muss das vorgesehene Bewerbungsformular mit den persönlichen Daten sowie den erforderlichen Anlagen (siehe 3.) enthalten. Es können nur vollständig eingereichte Anmeldungen berücksichtigt werden.
4.3 Weitere Informationen beim: Hochsauerlandkreis Fachdienst Kultur/Musikschule, Wolfgang Meier, Telefon: 0291/941806, E-Mail: wolfgang.meier@hochsauerlandkreis.de, www.hochsauerlandkreis.de, www.augustmackepreis.de

5. Jury
5.1 Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft eine Jury. Die Jury setzt sich zusammen aus 2 externen Mitgliedern aus den Bereichen der bildenden Kunst und der Kunstmuseen, 2 Mitgliedern des August-Macke-Kuratoriums und je einem Vertreter der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzial Versicherung und des Hochsauerlandkreises.
5.2 Die Jury trifft ihre Entscheidung in zwei Schritten:
1. Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen (inkl. Dokumentationsmaterial der bisherigen Arbeiten)
2. Anhand von Originalwerken, die der Jury auf Anforderung einzureichen sind. Die Entscheidung der Juroren ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Preis
Der Förderpreis ist mit 5.000,00 € dotiert. Dieser Betrag ist zweckgebunden zur Entwicklung der eigenen künstlerischen Arbeit (z. B. Katalog, Ausbildung/Stipendium, Arbeitsmaterialien etc.).

7. Preisverleihung
Der Preis wird in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen Der Preisverleihung geht eine dreiwöchige Nominiertenausstellung im Mai 2025 im „Kunsthaus Alte Mühle“ in Schmallenberg voraus. Die Preisträgerausstellung des August-Macke Förderpreises soll dann im August/September 2025 ebenfalls im „Kunsthaus Alte Mühle“ in Schmallenberg erfolgen. Termin und Ort werden noch bekannt gegeben.

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