Der Gerstäcker Förderfonds 2027 für BBK-Verbände. Frist bis 30.09.2026

Ausschreibung: Der Gerstaecker Verlag freut sich, im Jahr 2027 zum zweiten Mal den Gerstaecker Förderfonds für künstlerische Projekte auf Grundlage einer Fördervereinbarung mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) auszuschreiben.
Als Europas größter Versandhandel für Künstlerbedarf versteht sich Gerstaecker seit jeher nicht nur als Anbieter hochwertiger Materialien, sondern auch als engagierter Partner und Förderer der bildenden Kunst. Mit dem jährlichen Förderfonds soll dieses Engagement langfristig ausgebaut und die Vielfalt des künstlerischen Schaffens gewürdigt werden.
Ziel ist es, die Aktivitäten der BBK-Verbände zu stärken, ihre Arbeit sichtbar zu machen und so regionale Kunstprojekte zu fördern, die durch gesellschaftliche Relevanz und künstlerische Qualität überzeugen.
Förderumfang: Der Gerstaecker Förderfonds ist mit einer Gesamtsumme von 15.000 Euro dotiert. Gefördert werden mindestens sechs Projekte aus unterschiedlichen BBK Verbänden. Die Höhe der jeweiligen Förderung wird durch die Jury auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen festgelegt.
Förderbedingungen: Während der gesamten Laufzeit der geförderten Projekte müssen der Gerstaecker Förderfonds und das Gerstaecker-Logo auf den Websites der Geförderten sichtbar sein. Zudem ist das Gerstaecker-Logo auf allen Kommunikations- und Werbematerialien (z. B. Flyer, Plakate, Einladungen) der geförderten Projekte zu platzieren, die Gerstaecker-Seite zu verlinken und die Künstler-Rabatt-Aktion von Gerstaecker auf den Websites der Geförderten zu benennen und zu verlinken. Die geförderten Vereine erhalten hierüber einen Fördervertrag.
Bewerbungsberechtigung: Bewerben können sich alle BBK-Verbände im Bundesverband mit jeweils einem künstlerischen Projekt. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Kooperation mit einem gemeinnützigen Verein – zum Beispiel dem dem Verband angegliederten Kulturwerk oder einer anderen spendenabzugsfähigen Organisation -, die für die finanzielle Abwicklung verantwortlich ist. Die Fördersumme wird gegen Spendenquittung ausgezahlt.
Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der künstlerischen Techniken, Sparten oder Themen – alle Formen der bildenden Kunst sind willkommen.
Bewerbungsverfahren: Die Bewerbung erfolgt mit dem beiliegenden Bewerbungsbogen, der alle erforderlichen Angaben zur näheren Spezifikation des Projekts enthält und der Jury als Grundlage für die Entscheidungsfindung dient. Eine Bewerbung des BBK Bonn, Rhein-Sieg ist ausgeschlossen.
Auswahlverfahren: Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern von Gerstaecker und dem BBK Bonn, Rhein-Sieg. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einreichung: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital bis zum 30.09.2026 einzureichen an: gerstaecker-foerderfonds@bbk-bundesverband.de
Kontakt: gerstaecker-foerderfonds@bbk-bundesverband.de Tel: +49 178 7731447