Seit Generationen dient die traditionsreiche Gemeinde Langenargen am Bodensee als Inspirationsort für Künstler*innen. Mit Langenargen verbinden sich zahlreiche namhafte Persönlichkeiten wie Hans Purrmann (1880–1966), Mathilde Vollmoeller-Purrmann (1876–1943), Franz Anton Maulbertsch (1724–1796), Andreas Brugger (1737–1812) sowie der Reformator Urbanus Rhegius (1489–1541). Auch Karl Caspar und seine Frau Maria Caspar-Filser, Berthold Müller-Oerlinghausen, Hilde Broër, Julius Herburger, André Ficus und Jan Balet weilten zeitweise hier oder verbrachten einen Teil ihres Lebens im Umfeld Langenargens.
Aus dieser über Generationen gewachsenen künstlerischen Tradition heraus bietet die Gemeinde Langenargen seit 1997 jährlich Kunstschaffenden aus dem Bereich der Bildenden Kunst Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten im denkmalgeschützten Kavalierhaus (erbaut 1866), das zentral gelegen direkt am Bodenseeufer liegt.
Stifter/Träger: Gemeinde Langenargen
Allgemeine Zielsetzung: Förderung von Kunst und Kultur, Förderung von Künstler*innen ohne Altersbegrenzung
Sparten: Bildende Kunst: Malerei, Bildhauerei (Plastik), Grafik, künstlerische Fotografie, Audiovisuelle Medien, Installationskunst, Multimedia
Stipendium: Vergeben wird je ein dreimonatiges Stipendium für das Jahr 2026 und 2027.
• 01. September 2026 bis 30. November 2026
• 01. September 2027 bis 30. November 2027
Aus den Bewerbungsunterlagen muss zwingend hervorgehen, ob sich die Bewerbung auf das Stipendium 2026 oder auf das Stipendium 2027 bezieht oder ob die Bewerbung für beide
ausgeschriebenen Jahre berücksichtigt werden soll.
Das Stipendium umfasst:
a) Kostenfreier Aufenthalt im Kavalierhaus mit Atelier, Schlafraum, Küche, Bad, WC, Abstellraum insgesamt ca. 45 qm, direkt am Bodenseeufer gelegen (Haustiere sind nicht gestattet);
b) Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 770 Euro monatlich;
c) Einmaliger Materialkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro;
d) Kooperation mit dem Kunstmuseum Langenargen, z. B. in Form von Interventionen innerhalb der dortigen Ausstellungsräume oder Künstler*innengesprächen;
e) Ein Pressegespräch zu Beginn des Stipendiums, zur Vorstellung des Künstlers/der Künstlerin gegenüber der Gemeinde und der Presse, sowie einen Artist Talk zum Ende des Stipendiums;
f) Zweimal ein ca. einwöchiges offenes Atelier (oder ein Äquivalent hierzu, gerne auch in Kooperation mit dem Kunstmuseum); das erste offene Atelier soll nach etwa einem Monat
stattfinden, um sich vorzustellen, das zweite offene Atelier soll gegen Ende stattfinden, um die in Langenargen entstandenen Arbeiten zu präsentieren (gerne in Verbindung mit dem Artist
Talk).
Bewerbung und Voraussetzungen: Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein oder in einer der Partnergemeinden Langenargens (Bois-le-Roi in Frankreich oder Noli in Italien) haben. Der Wohnsitz muss anhand einer aktuellen Meldebescheinigung nachgewiesen werden.
Die vollständige Eigenbewerbung umfasst Lebenslauf, Darstellung des künstlerischen Werdegangs, Fotos von Arbeiten, Katalogen und sonstigen Materialien sowie Beschreibung des
künstlerischen Arbeitsvorhabens in Langenargen. Die Endauswahl erfolgt durch eine Fachjury anhand der Bewerbungsunterlagen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausgedruckt oder digital (auf Stick, CD oder DVD) ein und bitte legen Sie keine Originale bei, dafür kann keine Haftung übernommen werden. Eine spätere Rücksendung der Unterlagen kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag bzw. eine ausreichend frankierte Paketmarke beiliegt (keine internationalen Antwortscheine, keine einzelnen Briefmarken)!
Bewerbungsfrist: Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für beide Stipendien 06. Februar 2026 (Posteingang im Amt für Tourismus, Kultur und Marketing)
Auswahlverfahren: Das Stipendium wird öffentlich ausgeschrieben. Über die Auswahl entscheidet eine unabhängigeFachjury, deren Beteiligte nach Ablauf der Entscheidungen bekannt gegeben werden. Die Jury begründet ihre Entscheidungen weder öffentlich noch gegenüber den Bewerbern*innen. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Sonstiges: Verbunden mit dem Stipendium sind – zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen – Residenzpflicht in Langenargen und Überlassung eines in Langenargen angefertigten Werkes an die Kunstsammlung der Gemeinde Langenargen.
Kontaktadresse und Anschrift für Bewerbungen: Gemeinde Langenargen, Amt für Tourismus, Kultur und Marketing, Obere Seestraße 2/1, 88085 Langenargen, Tel. 07543/9330-38
Für Rückfragen steht Ihnen Vanessa Schrandt, Amt für Tourismus, Kultur und Marketing Langenargen per Mail unter schrandt@langenargen.de zur Verfügung.