In diesem Jahr liegt der Meldeschluss letztmalig auf dem 30. Juni. Im Jahr 2026 soll er vorverlegt werden. 2025 gilt aber noch: Bis zum 30. Juni können Mitglieder der VG Bild-Kunst ihre Meldungen für das Nutzungsjahr 2024 einreichen, um eine Ausschüttung in den Kollektivverteilungssparten zu erhalten. Alle aktuell einzureichenden Meldungen beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2024, d. h., sie betreffen Vorgänge aus dem letzten Jahr.
Mitglieder der Berufsgruppen I und II haben die fol...
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