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WICHTIGER Hinweis der KSK

Wie jedes Jahr müssen Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden.

Die Frist zur Meldung endet am 01.12.2022.

Die Meldung kann unkompliziert online erfolgen unter: Jahresmeldung Versicherte : Künstlersozialkasse (kuenstlersozialkasse.de

Damit den Versicherten keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für 2023 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird.

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