Sie können persönlich nicht an der Mitgliederversammlung 2025 in Bonn teilnehmen und haben Ihr Stimmrecht noch nicht übertragen? Machen Sie von Ihrem Stimmübertragungsrecht Gebrauch. Sollten Sie Ihre Stimme bereits übertragen haben, müssen Sie nichts mehr tun!
Und so einfach geht´s:
Loggen Sie sich im Registrierungsportal mit Ihrem Passwort und Ihrer Urhebernummer ein. Beides wurde Ihnen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugesandt.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich nicht um Ihre Zugangsdaten zum Online-Meldeportal!
Noch bis zum 17. Juli 2025, 23:59 Uhr können Sie im Registrierungsportal Ihre Stimme elektronisch übertragen.
Beachten Sie, dass Ihre Vertretung an der Mitgliederversammlung persönlich teilnehmen muss, um ein Stimmrecht in Ihrem Namen auszuüben. Da die bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände stets eine Vertretung zu den Versammlungen entsenden, empfehlen wir Ihnen die Stimmrechtsübertragung auf einen der im Drop-Down-Menü des Registrierungsportals aufgeführten Berufsverbände.
Weitere Informationen können Sie bei Bedarf der Richtlinie Stimmrechtsübertragung entnehmen.