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Preis des Kunstvereins Hannover 2025–2026: Drei Residenzstipendien

Der Kunstverein Hannover vergibt alle zwei Jahre drei Stipendien für junge Talente der zeitgenössischen Kunst. Dank der Unterstützung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das Kulturbüro der Landeshauptstadt Hannover und der Gundlach Bau und Immobilien GmbH & Co. KG konnte der Preis, bestehend aus Aufenthaltsstipendien und einer Ausstellung im Kunstverein Hannover, seit 1983 an über 50 Künstler:innen verliehen werden.

Die drei Stipendien sind gegliedert in das zweijährige Förderstipendium Niedersachsen, das einjährige Nachwuchsstipendium Niedersachsen und das einjährige Nationale Nachwuchsstipendium, die jeweils mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1000 Euro unterstützt sind und ein Atelier mit Wohnmöglichkeit anbieten.

Dem die Ateliers beherbergenden Hinterhaus aus den 1950er Jahren im Stadtteil Hannover-List schließt sich ein großer Garten an. Besonders erwünscht für den Turnus 2025–26: ein künstlerischer Fokus auf Fragen der Nachhaltigkeit, Flora und Fauna – sofern möglich, allerdings keine Bedingung.

  • Förderstipendium Niedersachsen (Januar 2025–Dezember 2026)
    Das zweijährige Förderstipendium Niedersachsen wird an freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Alter bis zu 35 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung) vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.
  • Nachwuchsstipendium Niedersachsen (Januar–Dezember 2025)
    Das einjährige Nachwuchsstipendium Niedersachsen wird an freischaffende Künstler:innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.
  • Nationales Nachwuchsstipendium (Januar–Dezember 2026)*
    Das einjährige Nationale Nachwuchsstipendium wird an freischaffende Künstler:innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

*Bitte beachten Sie, daß das Nationale Nachwuchsstipendium für das Jahr 2026 (Januar–Dezember 2026) vergeben wird. Eine Korrektur des Bewerbungsformulars steht noch aus.

 

Die an die Vergabe des Preis des Kunstvereins Hannover geknüpften Leistungen gelten für alle drei Stipendien.

• Mietfreie Nutzung eines Ateliers mit Wohnmöglichkeit in der Villa Minimo (Liebigstraße 32a in Hannover-List)
• monatliches Barstipendium in Höhe von 1000 Euro
• Ausstellung der Stipendiat:innen im Kunstverein Hannover (voraussichtlich Herbst 2026)

 

Die Bewerbungen sind nur in digitaler Form unter Nutzung des zur Verfügung gestellten Online-Formulars des Kunstvereins einzureichen:

Online-Antragsformular

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 22. September 2024 in digitaler Form eingegangen sein. Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten u. Ä. richten Sie bitte Ihre Nachrichten an die folgende Mail-Adresse: pkv@kunstverein-hannover.de

Bitte kreuzen Sie in dem Online-Bewerbungsformular an, für welches oder welche Stipendien Sie sich bewerben möchten (Mehrfachbewerbung möglich).

 

Für die Bewerbung um die drei Stipendien ist jeweils die bisherige künstlerische Arbeit in einem Portfolio darzustellen und gemeinsam mit einem Short-CV einzureichen (ein zusammenhängendes PDF mit max. 10 MB). Bei filmischen Arbeiten können innerhalb des eingereichten Portfolios externe Video-Links eingefügt werden. Das Portfolio sollte Abbildungen zu den künstlerischen Arbeiten mit dazugehörigen Werkangaben enthalten. Es empfiehlt sich, den Abbildungen der jeweiligen Arbeiten für das Verständnis hilfreiche Kurzinformationen beizufügen.

Die Preisträger:innen werden im Laufe des Oktobers 2024 benachrichtigt. Es wird gebeten, vor der Benachrichtigung von Nachfragen abzusehen.

Die Auswahl wird anhand der eingereichten Unterlagen von der Jury für den Preis des Kunstvereins Hannover getroffen. Die Jury setzt sich aus je einem Mitglied des Vorstands und des Beirats des Kunstvereins Hannover, der Assistenzkuratorin des Kunstvereins sowie einem/r Vertreter:in des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und einem/r Vertreter:in des Kulturbüros der Stadt Hannover zusammen. Zwei weitere Jurymitglieder werden extern besetzt. Der Direktor des Kunstverein Hannover nimmt beratend, ohne Stimmrecht teil.

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