>> Ausschreibung >> Kunst am Bau: Kunstwettbewerb des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven. Frist für 1. Phase bis 01.08.2023, 13 Uhr

Kunst am Bau: Kunstwettbewerb des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Bremerhaven. Frist für 1. Phase bis 01.08.2023, 13 Uhr

Das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, im Folgenden AWI genannt, beabsichtigt beim Technikum im Rasmus Willumsen Haus in Bremerhaven ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren zur Errichtung eines Kunstwerkes durchzuführen. Bei dieser Vergabe handelt es sich um einen halbanonymen Kunstwettbewerb der im Wettbewerbsverfahren mit vorgeschalteter offener Bewerbungsphase zur Errichtung eines Kunstwerkes am genannten AWI Neubau durchgeführt wird. Als Budget für das Kunstwerk sind 100.000,00 € ggf. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgelegt. Diese Summe ist als Festpreis zu verstehen und ist nicht zu überschreiten (vgl. Ziffer 12. Realisierungskosten).

Es ist ein Kunstwerk für den Außenbereich am Technikum vorgesehen, welches deutlich erkennbar die Themen der Polar-, Meeres, und Klimaforschung des AWI aufgreift und diese für interessierte Passanten und Passantinnen mit den Mitteln der Kunst erlebbar macht. Das Kunstwerk soll im Einklang mit dem Technikum als einem Innovationsort im Kontext der Wissenschaft stehen und zu einem attraktiven Merkmal im Stadtteil, für Bremerhaven und das AWI werden. Das Kunstwerk soll Interesse wecken, sich im Nachgang intensiver mit den Themen des AWI auseinanderzusetzen.
Eingeladen, sich zu bewerben sind alle professionellen Künstlerinnen und Künstler mit einem abgeschlossenen Kunststudium an einer anerkannten staatlichen Kunsthochschule oder Kunstakademie mit Erstwohnsitz in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Das AWI möchte die Kunstform innerhalb der bildenden Kunst nicht vorgeben, wesentlich und entscheidend für den Wettbewerb sind: Idee, Bezug zum AWI und AWI-Themen als auch die Umsetzung. Genaue Bewertungskriterien werden unter Punkt 10 „Bewertungskriterien“ auf Seite 11 erläutert.

Es sind Einreichungen aus folgenden Kunstsparten möglich:
• Plastik (Plastik, Skulptur, Objektkunst)
• Klang- oder Audiokunst (Steuerung der Lautstärke muss möglich sein, um Lärmverschmutzung zu vermeiden)
• Lichtkunst (Steuerung der Lichtintensität muss möglich sein, um Lichtverschmutzung zu vermeiden)
• Konzeptkunst
• Bepflanzung (Bepflanzung als Kunst ist erlaubt, solange die Pflege das übliche Maß im Vergleich zu den restlichen Außenanlagen nicht nennenswert überschreitet).
• Künstlerische Forschung

Das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung führt zur Errichtung eines Kunstwerkes im Außengelände des Technikums einen halbanonymen Kunstwettbewerb der im Wettbewerbsverfahren mit vorgeschalteter offener Bewerbungsphase durch. Die Teilnahme steht allen professionellen Künstlerinnen und Künstler mit einem abgeschlossenen Studium an einer anerkannten Kunsthochschule oder Kunstakademie und mit Hauptwohnsitz in Norddeutschland, genauer in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zum Zeitpunkt der Ausschreibung offen. Die Teilnahme an der ersten Stufe des Wettbewerbs ist offen für alle Künstlerinnen und Künstler, die diese Anforderungen erfüllen. Die Teilnahme an der ersten Stufe wird nicht vergütet. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin. Im Fall der Beauftragung verpflichten sich Teilnehmende der Arbeitsgemeinschaft zur Kooperation bis zum Abschluss des Auftrages. Die Jury besteht aus einem fachlich und sachlich qualifizierten Auswahlgremium, welches aus den teilnahmeberechtigten Einsendungen in Stufe 1 maximal sieben Künstlerinnen und
Künstler auswählt und zur zweiten Stufe des Wettbewerbs einlädt. In der zweiten Stufe des Wettbewerbs erhalten die Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit, ihre Ideen auszuarbeiten und der Jury persönlich vorzustellen. Die Teilnahme an der zweiten Stufe wird mit 1.500 € vergütet. Die Bewertungskriterien für Stufe eins und Stufe zwei sind auf Seite 11 erläutert. Ausführliche Informationen zum Wettbewerb als auch alle für die Bewerbung nötigen Unterlagen sind auf der Plattform Subreport ELViS zu finden (https://www.subreport.de/E85927286). Dort werden durchgehend alle nötigen Informationen, Termine, Fristen, Fragen und Antworten bekanntgegeben. Die Errichtung des Kunstwerkes erfolgt zum bekannten Festpreis innerhalb eines Jahres nach Auftragsvergabe (vgl. Anlage 3 Vertragsentwurf).

Unterlagen Stufe 1: Zur Teilnahme am Wettbewerb der ersten Stufe sind im Rahmen der Bewerbung folgende Unterlagen vollständig einzureichen:
• Bewerber- und Bewerberinnenschreiben (Anlage A1 Bewerberformular)
• Künstlerische Biografie (max. zwei Seiten; anonymisiert)
• Erste Ideenskizze (max. eine Seite DIN A4; anonymisiert)
• Eine Beschreibung des künstlerischen Konzeptentwurfs (max. zwei Seiten DIN A4, Hochformat; anonymisiert)
• Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Anlage A4 MiLoG)
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über die vorgegebene Plattform Subreport ELViS (https://www.subreport.de/E85927286). Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur über diese Plattform möglich. Die Bewerbung muss bis zum 01.08.2023, 13:00 Uhr vorliegen. Verspätete sowie unvollständig eingegangene Bewerbungen können ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen unter: https://www.subreport-elvis.de/browseVerdingungsunterlagen.html#ELVISID:E85927286

Top