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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen (2019)

Kleine Kultureinrichtungen gewährleisten die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen. Als Orte der Begegnung leisten sie einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Darüber hinaus sind sie für die Regionalentwicklung in einem Flächenland wie Niedersachsen von besonderer Bedeutung, da Kultureinrichtungen wichtiger Bestandteil eines attraktiven Lebens- und Wohnumfelds sind. Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen. Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Kalenderjahr durchführen.

Gefördert werden:
– bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
– digitale Infrastruktur
– Veranstaltungstechnik
– Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
– Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Ausschreibung beantragten Maßnahmen auch Bestandteil von Förderanträgen an weitere Zuwendungsgeber sein können.
Um den vielfältigen Bedürfnissen der verschiedenen Kultureinrichtungen in den niedersächsischen Regionen gerecht zu werden, wird das Programm durch zwei Förderlinien strukturiert.
In der Förderlinie 1 können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind bei der jeweils zuständigen Landschaft/ beim jeweils zuständigem Landschaftsverband zu erfragen. In der Förderlinie 2 können Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 200.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30.09.2019 direkt beim MWK im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren sind den Förderkriterien zu entnehmen.

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