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WAHLPRÜFSTEINE – Kulturfördergesetz und Fragen zu den Landtagswahlen in Niedersachsen

Im Vorfeld der kommenden Landtagswahl in Niedersachsen haben wir als Berufsverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler für Niedersachsen Wahlprüfsteine zusammengestellt und an die demokratischen Parteien des Landtags in Niedersachsen versandt. Der Brief ist hier in voller Länge zu lesen.

 

Wir, der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler für Niedersachsen, freuen uns, dass jetzt das Kulturfördergesetz im Niedersächsischen Landtag eingebracht wird, und begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich. Wir sehen es als Chance zu einer weiteren positiven Entwicklung für die Kunst- und Kulturlandschaft Niedersachsen und ihrer Förderung. Insbesondere zu den drei Themenfeldern „Vergütung Künstlerischer Leistungen“, „Atelierbauförderung“ und „Kulturelle Bildung“ haben wir einen Fragenkatalog zusammengestellt. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in Vorbereitung der niedersächsischen Landtagswahlen unsere Fragen beantworten würden.

1 VERGÜTUNG VON KÜNSTLERISCHER ARBEIT
Mit großer Skepsis haben wir im Entwurf des Kulturfördergesetzes gelesen, dass die neue Regelung keine haushälterische Wirkung haben soll. Welche Haltung zu kultureller Leistung steckt dahinter? Die von der Gesellschaft zurecht eingeforderte Kunst und Kultur bedarf kreativer Leistung, die von Menschen geschaffen wird und nicht nur mit einem „Mindestlohn“ abzugelten ist. Auch dann nicht, wenn ja bisher die meisten künstlerischen Leistungen nicht vergütet werden. Das ist – ehrlich gesagt – ein Hohn. Die allermeisten Kulturschaffenden sind hoch qualifiziert, Bildende Künstler*innen sogar überdurchschnittlich. Im Schnitt absolvieren etwa 80 Prozent von ihnen ein bildnerisches Studium an einer Kunstakademie oder Fachhochschule.

Das Hochschulstudium dauert in der Regel fünf Jahre. Daran schließt häufig ein Postgraduiertenstudium bzw. eine Promotion an. Künstler*innen sind freiberuflich tätig als selbstständige oder teilselbstständige Unternehmer*innen. Überall sonst steht gute Ausbildung für guten Verdienst. Nicht in der Kultur! Hier gewährt geförderte Projektarbeit zeitlich begrenzte, prekäre Einkünfte, die weder die Arbeitsleistung noch die Kosten der Selbstständigkeit noch Phasen ohne Verdienst finanzieren. Da nützt es auch nichts, wenn anderswo im Gesetz von „guten und fairen Arbeitsbedingungen“ die Rede ist. Ohne Vergütung, wie derzeit leider sehr verbreitet, und einen realistischen Honoraransatz werden sie es nicht sein.

Nicht nur in Projekten, sondern auch im Rahmen von Ausstellungen werden künstlerische Leistungen genutzt. Die „Initiative Ausstellungsvergütung“, gegründet 2016, fordert eine gerechte und verbindliche Vergütung für Künstler*innen für ihre Leistungen im Rahmen von Ausstellungen. Die überarbeitete Neuauflage der „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) bietet Künstler*innen eine Verhandlungsgrundlage und weist Veranstalter*innen und Institutionen den Weg zu einer angemessenen Vergütung künstlerischer Tätigkeiten.

In vielen Bundesländern ist eine Ausstellungsvergütung bereits im Gesetz verankert, warum nicht in Niedersachsen? Im Entwurf des Niedersächsischen Kulturfördergesetzes fehlt die Ausstellungsvergütung ganz. Die bereits bestehenden Kulturfördergesetze der Länder Hamburg, Berlin, NRW usw. sehen eine angemessene Ausstellungsvergütung vor.

Erst eine gesetzlich verankerte, angemessene Vergütung aller künstlerischer Leistungen sichert Kulturschaffende in Krisenzeiten und im Alter und ermöglicht eine für den Erhalt der Demokratie notwendige kulturelle Entwicklung in Niedersachsen.

UNSERE FRAGEN

  1. Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor, um eine faire Vergütung Bildender Künstler*innen auf Landesebene umzusetzen?
  2. Unterstützt Ihre Partei die Forderungen zur Schaffung einer Ausstellungsvergütung?
  3. Unterstützen Sie und Ihre Partei eine gesetzliche Verankerung der Ausstellungsvergütung für Niedersachsen?
  4. In welcher Form setzen Sie sich dafür ein, dass Kunst-am-Bau-Aufträge in Niedersachsen bei öffentlichen Baumaßnahmen verpflichtend wieder eingeführt werden?
  5. Welche konkreten Umsetzungsschritte verfolgt Ihre Partei zu den Themen Ausstellungsvergütung und zur Wiedereinführung der Kunst-am-Bau-Regelungen in Niedersachsen für die nächste Legislaturperiode?
  6. Haben Sie eine Strategie für die Steigerung der überregionalen Wahrnehmung Bildender Künstler*innen aus Niedersachsen, etwa hinsichtlich diverser Stipendien des Bundes, wie dem Stipendium in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo?
  7. Wie unterstützt Ihre Partei den Erhalt der Künstlersozialkasse?

 

2 ATELIERBAUFÖRDERUNG

Die angespannte Lage auf dem Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren auch auf die Situation bildender Künstler*innen ausgewirkt. Atelierstandorte sind von steigenden Gewerbemieten so bedroht wie nie. Da es in Niedersachsen kaum staatlich geförderten Atelierraum gibt, ist für viele Künstler*innen das Anmieten von Arbeitsräumen nicht mehr erschwinglich. Ein Ateliersofortprogramm stellt wichtige Rahmenbedingungen für die Sicherung und Schaffung künstlerischer Arbeitsräume dar.

Wir fordern: Eine Selbstverpflichtung der öffentlichen Hand soll ausgesprochen werden, um insbesondere über die Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen öffentlicher Baumaßnahmen anteilig (Vorbild: Kunst am Bau) bezahlbare räumliche Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten zu schaffen. Für so geschaffene Ateliers soll eine Belegungsbindungsvereinbarung mit einem zu schaffenden Atelierbüro abgeschlossen werden. Entsprechende Vereinbarungen sollen ebenso in die städtebaulichen Verträge mit privaten Investor*innen aufgenommen werden. Ein Ateliersofortprogramm stellt wichtige Rahmenbedingungen für die Sicherung und Schaffung künstlerischer Arbeitsräume dar.

UNSERE FRAGEN

  1. Wie steht Ihre Partei zum Aufbau eines Ateliersofortprogramms? Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einem Ateliersofortprogramm?
  2. Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach Baukostenzuschüssen für die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Ateliers? Wenn ja, in welchem Umfang?
  3. Sehen Sie Alternativen zu diesen Ateliersofortprogrammen und welche sind das?
    Welche konkreten Umsetzungsschritte dazu hat Ihre Partei für die kommende Wahlperiode?
  4. Wie steht Ihre Partei zur Verpflichtung Landeseigener Wohnungsbaugesellschaften, Atelierwohnungen in das Neubauprogramm aufzunehmen?
  5. Unterstützt Ihre Partei eine feste Quote von öffentlich geförderten Atelierwohnungen im geförderten Wohnungsneubau?

 

3 KULTURELLE BILDUNG
Derzeit beschäftigen uns zwar vor allem die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen durch Covid-19. Trotzdem (und vielleicht gerade deshalb) müssen wir versuchen, in die Zukunft zu denken, insbesondere was die Bereiche des kulturellen Lebens betrifft. Daher empfinden wir es als nicht ratsam, die kulturelle Bildung in den Schulen noch weiter einzuschränken.
Die Erweiterung der Stundentafel um das Fach „Darstellendes Spiel“ ist grundsätzlich zu begrüßen, da dieses nicht nur die Entwicklung von Sprache fördert, sondern durch das Einnehmen verschiedener Rollen den Horizont der Schüler*innen erweitert. Dies darf jedoch keinesfalls zu einer weiteren Reduzierung der Stundenzahl der Bildenden Kunst führen! Eine verringerte Gesamtstundenzahl in der Stundentafel darf nicht zulasten der Musisch-kulturellen Bildung (Musik und Kunst) gehen. Eine Fortschreibung dieser Herangehensweise halten wir für gesellschaftlich nicht akzeptabel.

UNSERE FRAGEN

  1. Wie stehen Sie zum Fach „Gestalten“ in unseren Grundschulen, verglichen zu der früheren Aufteilung in „Kunst“ und „Werken“? Wie stehen Sie dazu, dass die Stunden der musischen Fächer wie Kunst, Musik und Werken in den Lehrplänen kontinuierlich reduziert werden?
  2. Was wollen Sie als Partei in der nächsten Legislaturperiode ganz konkret dafür tun, dass die bildnerischen und musischen Fächer nicht mehr beschränkt oder ganz abgeschafft werden?
  3. Welche Bedeutung messen Sie der musisch-kulturellen Bildung bei? Halten Sie die musisch-kulturelle Bildung für „systemrelevant“?
  4. Wie kann es gelingen, dass selbstständige Künstler*innen, die in der kulturellen Bildung tätig sind, von öffentlichen Bildungseinrichtungen angemessene Honorare erhalten?

Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Antworten, die wir mit allen niedersächsischen Bildenden Künstler*innen und unseren Mitgliedern teilen werden,

mit freundlichen Grüßen

Barbara Lorenz Höfer

Dagmar Schmidt

Vorsitzende des BBK Niedersachsen

 

Die Antworten der CDU sind hier zu finden.

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