Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/innen bzw. deren Rechtsnachfolger/innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.
BITTE BEACHTEN: Für die Programme A1, A2, A4 und B5 kann insgesamt nur ein Antrag alle zwei Jahre gestellt werden.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2018. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen. Die Jury wird ihre Entscheidung Ende April 2018 treffen. Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier oder telefonisch unter 0228 33 65 69 0. Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien und der VG Bild-Kunst.