Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien initiierten Hilfspakets NEUSTART KULTUR schreibt die Stiftung Kunstfonds zusätzlich zu ihren laufenden Förderprogrammen das Sonderförderprogramm 20/21 aus. Die ersten drei Ausschreibungen sprachen bildende Künstler*innen sowie kunstvermittelnde Akteure an. Der vierte Teil des Programms richtet sich an Galerien zeitgenössischer bildender Kunst:
4. Projektförderung von Galerien: Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse für Ausstellungsvorhaben, die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2021 umgesetzt oder begonnen werden, in Höhe von 5.000 bis 35.000 Euro beantragen. 10 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Bewerbung ab 1. Oktober, 11 Uhr, Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2020, 24 Uhr.
Juryentscheid Mitte Dezember.
https://www.kunstfonds.de/bewerbung/sonderfoerderprogramm-2021/galerien/