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Projektförderung für kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland

Wenn Sie als kulturtätige Personen oder Kultureinrichtung mit Partner*innen aus dem Ausland interkulturell zusammenarbeiten, können Sie eine Förderung von 2.500 bis 10.000 Euro beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen.

Antragsfrist für die Projektförderung in 2025 ist der 31. Januar 2025.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MWK.

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