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Stipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode für 2025: Bewerbungsfrist 08. April 2024

Der Bewerbungsschluss für die Ausschreibung der Stipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode endet bald. Der Künstlerische Beirat und die Gemeinde Stuhr freuen sich über Zusendungen von Bewerbungsunterlagen, mit Angaben zu Projektvorhaben bis zum 8. April 2024.
Das Stipendien-Programm soll Nachwuchskünstler*innen aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerber*innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
Der Beginn des Stipendiums ist für den 1. August 2024 bzw. 1. Dezember 2024 vorgesehen. Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsen den Kunstschaffenden ein Barstipendium in Höhe von 1.400,00 € monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende der Stipendien-Zeit. Die
Wohn- und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt. Wirkungsstätte ist das historische Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode Für die Auswahl und Vergabe der Stipendien hat die Gemeinde Stuhr einen qualifizierten künstlerischen Beirat eingesetzt. Mitglieder des Beirates sind: Stephan Korte/Bürgermeister der Gemeinde Stuhr, Prof. Thomas Rentmeister/ Professor für Kunstwissenschaft HBK Braunschweig, Dr. Ingmar Lähnemann/ Leitung Städtische Galerie Bremen, Petra Stegmann/ Leitung Kunsthalle Wilhelmshaven, und als Ersatzmitglied Nicole Giese-Kroner/ Leitung Syker Vorwerk – Zentrum für zeitgenössische Kunst.
Die Ausschreibung ist ab sofort geöffnet und ist auf der Website www.stuhr.de einzusehen. Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bzw. einzusenden bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr. Der Bewerbungszeitraum endet am 8. April 2024. Rückfragen können schriftlich oder telefonisch gerichtet werden an:
Gemeinde Stuhr
Blockener Straße 6
28816 Stuhr
Tel. 04 21/56 95-244 (Nikki Sprich)
Fax 0421/56 95-296
Mail: n.sprich@Stuhr.de

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