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VG Bild-Kunst: Meldeschluss 2024

Auch in diesem Jahr liegt der Meldeschluss wieder auf dem 30. Juni. Bis dahin können Mitglieder der Bild-Kunst ihre Meldungen für das Nutzungsjahr 2023 einreichen, um eine Ausschüttung in den Kollektivverteilungssparten zu erhalten.

Alle aktuell einzureichenden Meldungen beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2023, d. h. sie betreffen Vorgänge aus dem letzten Jahr.

Mitglieder der Berufsgruppen I und II haben die folgenden Meldemöglichkeiten:

  • Abbildungen in Büchern (Erst- oder Neuauflage 2019 oder später)
  • Abbildungen in Periodika 2023 (Zeitungen, Zeitschriften, digitale Verlagsprodukte)
  • Abbildungen im TV 2023 (siehe Abrechnungsfähige TV-Sender 2023 BG I/II)
  • Abbildungen auf Websites 2023
  • Honorare (Datum der Rechnung in 2023)
  • Werkpräsentationen im Jahr 2023 (vor allem Ausstellungen der eigenen Werke)
  • Kunst am Bau (Fertigstellung 2023)

Mitglieder der Berufsgruppe III melden ihre Beteiligung an Filmwerken, die im deutschen TV ausgestrahlt worden sind. Welche TV-Sender im Jahr 2023 abrechnungsfähig sind, wird die Bewertungskommission der Berufsgruppe in ca. zwei bis drei Wochen entscheiden. Es wird sich allerdings – wie jedes Jahr – nicht viel ändern (siehe Abrechnungsfähige TV-Sender 2022 BG III).

Wer noch unsicher ist, wie und was genau gemeldet werden kann, findet auf der Website der VG Bild-Kunst ausführliche Informationen zum Meldeverfahren.

Warum haben Mitglieder Vorteile, wenn sie frühzeitig melden?

Wenn Meldungen frühzeitig eingehen, haben die Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle die Möglichkeit, auf Fehler oder Unstimmigkeiten in den Meldungen hinzuweisen, so dass diese noch rechtzeitig vor dem 30. Juni korrigiert werden können. Wer dagegen erst kurz vor Meldeschluss eine fehlerhafte Meldung einreicht, erhält meist keine Hinweise, da die Geschäftsstelle voll ausgelastet ist. Nach dem Meldeschluss können Fehler nicht mehr korrigiert werden. Einen Rechtsanspruch auf Hinweise der Geschäftsstelle gibt es übrigens nicht.

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