Die Landeshauptstadt Saarbrücken und das Saarland möchten in Form eines permanenten Denkmals an die Deportation und Ermordung der saarländischen Jüdinnen und Juden erinnern. Zum Gedenken auch an die Namen der Opfer soll auf dem Vorplatz der Synagoge in Saarbrücken ein Gedenkort entstehen. Dazu gibt es einen offenen, anonymen Künstler/-innenwettbewerb. Ausgelobt wird dieser durch die Landeshauptstadt Saarbrücken, vertreten durch den Dezernenten für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Umwelt, Thomas Brück, sowie den Baudezernenten, Prof. Heiko Lukas.
Den inhaltlichen Rahmen bildet eine aktualisierte Deportationsliste, die heute circa zweitausend Namen umfasst. Teil der Aufgabe ist es, neben dem Namen gegebenenfalls auch Geburtsnamen, Geburts- und Todesdatum und die Deportationsorte, die als Synonym für den Holocaust stehen, zu benennen. Das Denkmal soll die Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung dieser Mitbürger und Mitbürgerinnen wach halten. Der stark frequentierte Vorplatz der Synagoge in der Lortzingstraße eignet sich auf besondere Weise dazu. Auf dem Synagogenvorplatz steht eine klar definierte Fläche für die Gestaltung zur Verfügung. Eine Einbeziehung der Steinbekleidung der Fassade der Synagoge ist nach denkmalrechtlicher Einschätzung möglich. Vis à vis bildet eine Reihe von Betonbänken die massive Abgrenzung zum Beethovenplatz. Eine Überformung ist hier zulässig.
Ziel ist es, nach dem Wettbewerb einen der prämierten Entwürfe binnen Jahresfrist zu realisieren. Über die Entwürfe entscheidet eine Jury, die am 26. September tagt und sich aus Fach- und Sachjuror/-innen zusammensetzt. Als externe Fachjuror/-innen nehmen unter anderem an der Jurysitzung teil: Prof. Dr. Wolfgang Benz (Historiker, Berlin), Prof. Dr. Salomon Korn (Architekt, Frankfurt) und Dr. Christiane Twiehaus (Wissenschaftliche Referentin, Köln).
Zur Realisierung des Entwurfes steht insgesamt ein Budget von 345.000 Euro zur Verfügung. Am Freitag, 12. Juli, ab 11 Uhr findet in der Stadtgalerie ein Kolloquium für interessierte Künstler und Künstlerinnen statt. Anschließend findet eine gemeinsame Begehung des Synagogenvorplatzes statt.
Jeder Teilnehmer darf nur einen künstlerischen Entwurf einreichen. Die Frist geht bis zum 6. September 2019. Die Entwürfe sind einzureichen bei: K8 Institut für strategische Ästhetik gGmbH, Ufergasse 2, 66111 Saarbrücken. Mehr Informationen unter: http://www.saarbruecken.de/kultur/kunstraum_saarbruecken/kuenstlerwettbewerb_denkmal_synagogenvorplatz