Alle Mitglieder der Bild-Kunst sind jetzt aufgerufen, ihre Meldungen für das Jahr 2020 einzureichen. Meldeschluss ist für alle Berufsgruppen der 30. Juni 2021. Meldungen für das Jahr 2020, die danach eingehen, können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt werden. Die Bild-Kunst ist gesetzlich verpflichtet, keine Ausnahmen zu machen.
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