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Ausschreibung eines Wettbewerbes für ein Mahnmal/Denkmal/Erinnerungsort

Die Stadt Neustadt an der Orla lobt einen beschränkten Künstlerwettbewerb für die Schaffung und Installation eines Mahnmals/Denkmals/Erinnerungsortes zum Thema „Das Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 – Gedenken nach 75 Jahren“ aus.

Hintergrund: In der Stadt Neustadt an der Orla gibt es ein lebendiges Interesse zur Auseinandersetzung mit der Geschichte der Stadt, der Geschichte ihrer Menschen sowie deren regionalen und überregionalen Zusammenhängen. Im besonderen Fokus stehen neben der Erforschung historischer Zusammenhänge die rezeptionsgeschichtlichen Prozesse sowie die erinnerungskulturelle Dimension. Seit mehreren Jahren hat sich die Stadt aus Anlass des Kriegsendes des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren mit vielen Partnern aus der Bürgerschaft, Vereinen, Verbänden und Kirchen unter anderem der Erinnerungskultur von Krieg und Frieden gewidmet. Dabei stand nicht die „Weltgeschichte“, sondern die Schwerpunkte Gewaltprävention, Demokratieerfahrung und Weltoffenheit des Geschehens vor Ort im Fokus. An diesen Prozess anknüpfend ist es der Wille der Bürgerschaft, auch das Gedenken an 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges in den Mittelpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung zu stellen – offen und frei von parteipolitischen Tendenzen. Dabei sollen auf verschiedenen Wegen erinnerungskulturelle Zugänge eröffnet werden.
Aus dieser Intention heraus will die Stadt ein öffentliches Denkmal/Mahnmal als „Erinnerungsort“ beauftragen, das bewusst die Auseinandersetzung zum Thema sucht. Hierbei gilt es zu bedenken, dass es in der Stadt bereits zwei Orte für ein Gedenken der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft gibt. Der „neue“ Ort, an dem das Denkmal/Mahnmal Aufstellung finden soll, ist zugleich ein „alter“ Ort. Im Rosengarten wurde bereits 1925 ein „Ehrenhain mit Denkmal“ für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet und in den 1930-er Jahren als Rosengarten neu gestaltet. Und schon vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden ein Tischlermeister und ein Holzbildhauer beauftragt, hölzerne Tafeln zu schaffen, die an die Gefallenen aus Neustadt und Molbitz zwischen 1939 und 1945 erinnern. Diese Tafeln, welche heute nur noch fragmentarisch erhalten sind, hingen in eben jenem „Rondell“ der ehemaligen Stadtmauer, wo nun
das neue Denkmal/Mahnmal seine Aufstellung finden soll.

Aufgabenbeschreibung: Es soll eine bevorzugt dreidimensionale Arbeit geschaffen werden, die den Ort mit seinem Raumgefüge in Beziehung setzt. Dabei kann das Werk frei in Größe und Form gestaltet sein, solange es sich homogen in den Aufstellungsort einfügt. Die Verwendung der Wandoberfläche ist ebenso möglich wie die freie Installation im Raum. Es werden skulpturale und/oder multimediale Ansätze gefordert, wobei es bei der Materialität keine Einschränkungen gibt. Eine Formen- und Materialmischung ist ebenso möglich wie die Einbeziehung von multimedialen Elementen. Wichtigster Grundsatz bei der Gesamtanlage muss die dauernde Haltbarkeit sein. Hierbei muss die Witterungsbeständigkeit gewährleistet sein sowie die Gestaltung so erfolgen, dass ein größtmöglicher Schutz vor Vandalismus besteht. Das Werk ist montagefertig mit allen Hilfsbauten zu übergeben. Hilfestellungen bei Aufbau/Montage können durch die Stadt gewährt werden. Der Auslober wünscht sich eine direkte Bezugnahme auf die Auseinandersetzung zum gegebenen Thema und der Stadt sowie die Einbeziehung mehrerer Facetten: Es geht um Opfer und Täter, Mahnen und Erinnern, Gedenken und Innehalten sowie um globales und regionales bzw. lokales Geschehen. Die Bezugnahme, bei der kein Vollständigkeitsanspruch erhoben wird, muss nicht erzählend sein, sondern kann auch assoziativ oder atmosphärisch wirken – jedoch immer im Blick auf das Künstlerisch-Ästhetische.
Standort: „Rondell“ der ehemaligen Stadtmauer im Rosengarten, Höhe Puschkinplatz

Teilnahmeberechtigung: Es handelt sich um ein bundesweites Bewerbungsverfahren. Die Professionalität als Künstlerin/Künstler ist anhand einer Mitgliedschaft in einer Künstlersozialkasse oder Vergleichbarem (z.B. Ausstellungstätigkeiten, Galerieverband, Mitgliedschaft in einem Künstlerverband, abgeschlossenes Kunststudium o. ä.) nachzuweisen. Darüber hinaus lädt der Auslober ausdrücklich weitere künstlerisch Tätige zur Teilnahme ein. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Anforderungen nicht nachweisen, können nicht zugelassen
werden. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
Bewerbung: Das Bewerbungsverfahren ist offen und nicht anonym. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig zum Termin eingereicht werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Künstlergruppen oder Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Bewerber.

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
• Ausführliche Darstellung des beruflichen und künstlerischenWerdeganges
• Fünf Fotos von verschiedenen Arbeiten (der Arbeitstechnik des Vorschlags entsprechend)
• Darstellung des beabsichtigten Kunstwerkes in Ideenskizzen/Visualisierungen und/oder Fotos
• Beschreibung der Intention des Kunstwerkes inWort und Bild
• Formlose Erklärung der verbindlichen Realisierung im vorgegebenen Zeitraum

Die Bewerbungen sind ausschließlich auf dem Postweg zu richten an:
Stadt Neustadt an der Orla
Kulturamt
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Stichwort: Bewerbung „Erinnerungsort“

Auswahlverfahren:  Von einer Auswahlkommission, bestehend aus Bürgern der Stadt, dem Bürgermeister, dem/der Vorsitzenden des Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, dem Kulturamtsleiter sowie einem/einer Vertreter/in eines Künstlerverbandes o.ä. (noch zu benennen), wird die Bewerbung aufgrund von Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit, künstlerischer Intention sowie den oben genannten Kriterien qualitativ und quantitativ gewertet.
Honorar und Herstellungskosten: Die Auswahlkommission wählt eine Arbeit aus, die zur Umsetzung kommen soll. Hierfür erhält der/die ausgewählte Künstler/Künstlerin ein Honorar in Höhe von 15.000,00€ (brutto). In diesem Honorar sind alle Kosten, wie Herstellungskosten, Materialkosten, Transport- und Montagekosten sowie sonstige Auslagen eingeschlossen. Das Honorar wird nach dem Termin der öffentlichen Präsentation fällig. Eine Pflicht zur Realisierung des Projektes besteht seitens der Stadt Neustadt an der Orla bis zum Vertragsabschluss nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle weiteren Teilnehmer und Arbeiten am Wettbewerb werden nicht prämiert und vergütet.

Rechte am Werk: Die zur Ausführung kommende Arbeit wird in einem Vertrag durch die Stadt bindend. Bestandteil des Vertrages ist eine Rechteabtretung für alle Elemente des Nutzungsrechts, wie bspw. eine spätere Verlagerung des Standortes, Anpassung des Umfeldes o. Ä. Urheberrechte werden nicht verletzt.

Termine
Abgabe der Bewerbungsunterlagen: bis spätestens 01. September 2019 (es zählt der Eingangsstempel der Stadtverwaltung)
Auftragsvergabe / Vertrag: voraussichtlich spätestens 15. Oktober 2019
Auftragsrealisierung: ab Auftragsvergabe bis Ende April 2020
Termin der öffentlichen Präsentation: 01. Mai 2020
Kontakt/Rückfragen: Für Rückfragen wenden Sie sich an: Stadt Neustadt an der Orla, Kulturamtsleiter Ronny Schwalbe, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, Tel. 036481/85122 oder r.schwalbe@neustadtanderorla.de

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