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Gabriele Münter Preis 2025 – Ausschreibung – Bewerbung bis 29.09.2024

Bewerbungszeitraum 3. Juli – 29. September 2024
Der Gabriele Münter Preis zielt auf die Sichtbarmachung herausragender Leistungen von zeitgenössischen Bildenden Künstlerinnen und steht im Kontext zur Gleichstellung mit Künstlern. Der Preis ist nach der Malerin Gabriele Münter (1877 Berlin – 1962 Murnau) benannt, einer der bedeutendsten Künstlerinnen der Moderne. Auch heute noch ist ihr Beispiel Ermutigung für Künstlerinnen.
Der Gabriele Münter Preis wurde 1994 erstmalig in Bonn im Frauenmuseum vergeben. Die letzte und siebte Preisvergabe fand 2017 in Berlin in der Akademie der Künste statt. Nach drei Jahren ehrenamtlicher Bemühungen ist es den Vertreterinnen des BBK Bundesverbandes, des Deutschen Künstlerbundes und der GEDOK (Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden) gelungen, eine achte Vergabe 2025 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zu ermöglichen.

Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die

• als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind,
• im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) sind
• und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Preis, Preisvergabe und Präsentation
Der Gabriele Münter Preis wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Frühjahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin erhält, neben dem Preisgeld, zusammen mit den Künstlerinnen der Shortlist im September 2025 eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. Zur Ausstellung erscheint eine Publikation. Das Museum Gunzenhauser besitzt neben dem Lenbachhaus in München eine bedeutende Sammlung von Arbeiten Gabriele Münters. Als eine der europäischen Kulturhauptstädte 2025 steht die Stadt
Chemnitz zudem als attraktiver Kulturort im Fokus. Auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de werden repräsentative Einzelarbeiten der Künstlerinnen der Longlist präsentiert.

Jury und Auswahlverfahren
Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury, die von den Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK berufen wird, ermittelt. Die Jury besteht aus 9 international
erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen. In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus.

Bewertungskriterien der Jury sind insbesondere z.B.
• Künstlerische Exzellenz
• Originalität und Eigenständigkeit eines künstlerischen Werkes
• Konzeptuelle Schlüssigkeit und Stringenz
• Vieldeutigkeit und Komplexität des Werks
• Wiedererkennbarkeit im Werkzusammenhang

Tel: 030 20619697
gmp@bbk-bundesverband.de
www.bbk-bundesverband.de
www.gabriele-muenter-preis.de
BBK-Bundesverband
Gabriele Münter Preis
Markgrafendamm 24 – Haus 16
10245 Berlin

Zeitplan
Ausschreibungsphase: 3. Juli – 29. September 2024
Juryentscheidung und Bekanntgabe der Longlist: November 2024
Juryentscheidung und Bekanntgabe der Shortlist: Januar 2025
Preisverleihung: Frühjahr 2025
Ausstellung: Herbst 2025

Bewerbungsmodalitäten
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 29. September 2024, 23:59 Uhr über das Online Bewerbungsportal einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de.
o Bewerbungen per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
o Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband (z.B. BBK, GEDOK, Deutscher Künstlerbund) oder der KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst nachgewiesen werden.
o Folgende Berufsgruppen sind von der Bewerbung ausgeschlossen: Szenografinnen, Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen sowie Designerinnen.
o Voraussetzung für die Jurierung sind vollständig ausgefüllt und fristgerecht abgegebene Bewerbungsunterlagen.
o Es darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbung führt zum Ausschluss.
o Der Rechtsweg ist im Bewerbungsverfahren wie gegen die Entscheidungen der Jury ausgeschlossen.

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