>> Information >> Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere (bis 12.07.2022)

Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere (bis 12.07.2022)

BBK-Mitglied D. Schönemann hat auf eine Petition aufmerksam gemacht und erläutert den Inhalt folgendermaßen: „Selbstständige Mütter bzw. werdende Mütter brauchen entweder ein ausreichend finanzielles Polster, um über die Zeiten von Mutterschutz und evtl. Elternzeit zu kommen oder aber sie gehen das Risiko ein, schnell wieder im Beruf weiter zu machen bzw. bis kurz vor der Geburt zu arbeiten. Der Haken daran ist, dass das nicht alle Mütter können, je nachdem, wie die Schwangerschaft verläuft und welches der Beruf ist. Angestellte Schwangere haben einen gesetzlichen Schutz, bei selbständigen Schwangeren gibt es jedoch große Lücken. So gibt es Krankengeld, wenn die werdende Mutter beispielsweise länger liegen muss. Eine Unterstützung für die betrieblichen Fixkosten gibt es jedoch nicht, so dass bei einem längeren Ausfall der Betrieb nicht gehalten werden kann. Die Initiatorin der Petition, Johanna Röh, ist selbständige Tischlerin, das Thema betrifft jedoch alle Gewerke. Auch Künstlerinnen können, je nachdem, wie sie sich aufgestellt haben, eine ähnliche Situation haben. Das Thema hat gesellschaftspolitische Relevanz: Einerseits geht es um den Nachwuchs, den eine Gesellschaft braucht und andererseits um die Arbeitskraft der Mütter, die mit einer Elternschaft nicht kleingespart werden darf. Eine selbständige Frau, die ihr Unternehmen aufgeben musste, fehlt dem wirtschaftlichen Leben letztlich.“

Zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_05/_06/Petition_133680.html

Top