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Kutlrustiftung des Bundes: Fair, nachhaltig, international: Jetzt im Programm WAYS bewerben

Fair und nachhaltig international zusammenarbeiten

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Der Fonds Anbahnung im Programm WAYS ist ab sofort offen für Anträge. Kulturinstitutionen und Freie Gruppen aus Deutschland sowie dem außereuropäischen Ausland können sich bewerben.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

 

unser Programm WAYS geht in die nächste Phase: Ab jetzt können sich deutsche und außereuropäische Kultureinrichtungen im Fonds Anbahnung bewerben. Der Fonds fördert u. a. Recherchen und Reisen ins außereuropäische Ausland bzw. nach Deutschland, um neue internationale Partner zu finden und gemeinsam eine Roadmap of Collaboration zu entwickeln, die Werte und Interessen der beiden zukünftigen Partner festhält.

 

WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften bietet deutschen und außereuropäischen Kultureinrichtungen genügend Zeit, Kooperationen über mehrere Jahre hinweg einzugehen und dabei innovative Formen nachhaltiger Zusammenarbeit zu erproben. Wer erfolgreich im Fonds Anbahnung gefördert wurde, kann sich 2026 für einen der aufbauenden Fonds Fellows-at-Large oder Tandem bewerben.

 

Antragsschluss für den Fonds Anbahnung ist der 1. Oktober 2025, die Laufzeit beträgt 9,5 Monate. Die Fördergrundsätze, das Online-Antragsformular und wichtige Dokumente können Sie auf unserer Website abrufen.

 

Sie haben Fragen zu Antrag und Programm? Wir laden Sie herzlich zur Online-Antragsberatung am 19. Juni, 9–10.30 Uhr ein. Via Zoom stellt das WAYS-Team den Fonds Anbahnung und das Antragsformular vor. Melden Sie sich gern direkt hier an. Weitere Beratungstermine finden Sie in diesem Newsletter.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anträge und wünschen Ihnen viel Erfolg!

 

Herzliche Grüße,

Cora Hegewald, Julia Alfandari & Juliane Köber

Der Fonds Anbahnung im Programm WAYS wird in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut durchgeführt.

 

#ProgrammWays #FondsAnbahnung

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Online-Antragsformular
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Der Fonds Anbahnung auf einen Blick

 

Ab sofort können Sie Anträge im Fonds Anbahnung stellen.

 

Die Fördergrundsätze, den Link zum Antragsformular und die FAQ (Häufig gestellte Fragen) finden Sie auf unserer Website.

 

Antragsschluss ist der 1. Oktober 2025.

 

Wer wird im Fonds Anbahnung gefördert?

Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland sowie mit Sitz im außereuropäischen Ausland (insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien).

 

Was wird im Fonds Anbahnung gefördert?

Gefördert werden Anbahnungsvorhaben, um einen geeigneten Partner für eine langfristige künstlerische Kooperation zu finden. Durch Reisen, Recherchen und Workshops lernen die Partner sich kennen und entwickeln gemeinsam künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit.

 

Welche Sparten werden gefördert?

Zeitgenössische Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben.

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Anträge im Fonds Anbahnung können von deutschen und außereuropäischen Kultureinrichtungen ausschließlich über das Online-Antragsformular gestellt werden. Wir beraten Sie gern.

 

Wie viele Vorhaben werden gefördert?

Im Fonds Anbahnung werden mindestens sechzig Recherche- und Anbahnungsvorhaben gefördert.

 

Wie hoch ist die Fördersumme?

Im Fonds Anbahnung beträgt die Fördersumme bis zu 27.000 Euro pro Anbahnungsvorhaben. Die Mindestantragsumme beträgt 20.000 Euro.

 

Wie erfolgt die Auswahl?

Über die Förderung entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen internationalen Fachjury.

 

Wer kann Anträge für den Fonds Fellow-at-Large oder Fonds Tandem stellen?

Für die beiden aufbauenden Fonds Fellows-at-Large oder Tandem können Sie sich nur bewerben, wenn Sie erfolgreich im Fonds Anbahnung gefördert wurden.

 

Ausführliche Informationen zum Fonds Anbahnung erhalten Sie in den Fördergrundsätzen und FAQ.

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