Der Fonds Anbahnung auf einen Blick
Ab sofort können Sie Anträge im Fonds Anbahnung stellen.
Die Fördergrundsätze, den Link zum Antragsformular und die FAQ (Häufig gestellte Fragen) finden Sie auf unserer Website.
Antragsschluss ist der 1. Oktober 2025.
Wer wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Kulturinstitutionen und Freie Gruppen mit Sitz in Deutschland sowie mit Sitz im außereuropäischen Ausland (insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, Naher und Mittlerer Osten, Ozeanien, Zentral-, Süd- und Südostasien).
Was wird im Fonds Anbahnung gefördert?
Gefördert werden Anbahnungsvorhaben, um einen geeigneten Partner für eine langfristige künstlerische Kooperation zu finden. Durch Reisen, Recherchen und Workshops lernen die Partner sich kennen und entwickeln gemeinsam künstlerische Ziele und Formen einer fairen und nachhaltigen Zusammenarbeit.
Welche Sparten werden gefördert?
Zeitgenössische Darstellende Künste, Visuelle Künste, Literatur, Musik, Architektur, kunst- und kulturhistorische sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Anträge im Fonds Anbahnung können von deutschen und außereuropäischen Kultureinrichtungen ausschließlich über das Online-Antragsformular gestellt werden. Wir beraten Sie gern.
Wie viele Vorhaben werden gefördert?
Im Fonds Anbahnung werden mindestens sechzig Recherche- und Anbahnungsvorhaben gefördert.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Im Fonds Anbahnung beträgt die Fördersumme bis zu 27.000 Euro pro Anbahnungsvorhaben. Die Mindestantragsumme beträgt 20.000 Euro.
Wie erfolgt die Auswahl?
Über die Förderung entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen internationalen Fachjury.
Wer kann Anträge für den Fonds Fellow-at-Large oder Fonds Tandem stellen?
Für die beiden aufbauenden Fonds Fellows-at-Large oder Tandem können Sie sich nur bewerben, wenn Sie erfolgreich im Fonds Anbahnung gefördert wurden.
Ausführliche Informationen zum Fonds Anbahnung erhalten Sie in den Fördergrundsätzen und FAQ. |