Das Förderprogramm KUBISCH, Kulturelle Bildung & Schule unterstützt Projekte der Kulturellen Bildung, die als Kooperation mit mindestens einer Schule stattfinden. KUBISCH bringt Profis der Kulturellen Bildung an Schulen und kann von Kultureinrichtungen oder Kulturvereinen beantragt werden. Schulfördervereine können nach vorheriger Beratung einen Antrag stellen. Alle Projekte werden von professionellem künstlerischen oder kulturellen Personal mit pädagogischer Erfahrung durchgeführt. Beispielsweise Tanzpädagoginnen oder Museumspädagogen.
Was wird gefördert? Gefördert werden partizipative, lebensnahe und weltoffene Projekte in allen Schulformen. Die Aktionen finden im benotungsfreien Raum statt und orientieren sich an den Bedarfen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren. Relevante Kriterien sind: Das Angebot wurde partizipativ entwickelt und ist diversitätsorientiert. Teilnehmende dürfen weder benachteiligt oder bevorzugt werden und um die Teilhabe aller zu ermöglichen, dürfen für die Kinder und Jugendlichen keine Kosten anfallen. Das Förderprogramm zielt auf eine Stärkung und eine nachhaltige Entwicklung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung im ländlichen Raum. Projekte, die im ländlichen Raum stattfinden werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Qualität und Erfüllung der Kriterien Partizipation und Diversität vorrangig berücksichtigt. Gefördert werden sowohl modellhaft-innovative Vorhaben als auch Projekte, die sich bewährt haben und die Sie wiederholen möchten.
Wie hoch ist die Förderung? KUBISCH fördert Projekte anteilig und die Förderung ist abhängig von den tatsächlichen Ausgaben. Maximal 70 % der Kosten aber höchstens 5000 Euro können gefördert werden. Die restlichen Kosten des Projekts können entweder mit Eigen- oder Drittmitteln gedeckt werden, dabei kann ehrenamtliches Engagement als fiktive Ausgabe einbezogen werden. Eine Kofinanzierung mit weiteren Landesmitteln ist ausgeschlossen.
Wann finden die Projekte statt? Die Durchführungszeit der Projekte liegt zwischen dem 01. 03. 2025 und dem 15. 12. 2025
Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kultureinrichtungen -initiativen und Vereine in gemeinnütziger Trägerschaft in Niedersachsen, die mit einer Schule kooperieren. Nicht antragsberechtigt sind staatliche Einrichtungen als Teil der Landesverwaltung.
Wie kann ich die Förderung beantragen? Ihren Antrag stellen Sie online über folgenden Link: zum Online-Formular. Die Förderentscheidung trifft eine unabhängige Jury mit Jugendlichen. Die eingehenden Anträge werden anonymisiert und die Jury trifft ihre Entscheidung aufgrund der beschriebenen Projektziele, Methoden und Inhalte. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wo kann ich mich informieren? Wir empfehlen eine Beratung im Vorfeld und beantworten gerne Ihre individuellen Fragen!
Sandra Kilb
Bildungsreferentin
Tel. 0511. 600 605 753
E-Mail: s.kilb@lkjnds.de
Was:
• Kooperationen von Kultureller Bildung mit Schulen
• Noch nicht begonnene Projekte
• Alle Projekte werden von professionellem Personal der Kulturellen Bildung durchgeführt
Wie:
• Antrag als online-Formular
• Kosten- und Finanzierungsplan, Ablaufplanung, Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
Wieviel:
• Bis zu 5000 Euro als höchstens 70% Förderung
Wer:
• Kultureinrichtungen, -initiativen und Vereine in gemeinnütziger Trägerschaft
• Schulfördervereine können nach vorheriger Beratung einen Antrag stellen
Wann:
• Bewerbungsfrist: 01. 09. 2024 bis 01. 12. 2024
• Projektlaufzeit: Durchführungszeit 1. März – 15. Dezember 2025.
Projektabschluss bis spätestens 31. 12. 2025 (alle Ausgaben getätigt)
Kriterien:
• Partizipation: Die Projekte werden inhaltlich und planerisch gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt und orientieren sich an deren Stärken, Interessen und ihrer Lebensrealität. Sie gestalten die Praxis aktiv mit.
• Diversität: Diversität beschreibt eine Offenheit gegenüber Menschen unterschiedlicher Hintergründe hinsichtlich Kulturraum, Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Sozialisierung. Teilnehmende dürfen weder benachteiligt oder bevorzugt werden und um die Teilhabe aller zu ermöglichen, dürfen für die Jugendlichen keine Kosten für die Teilnahme am Projekt anfallen
• Ländlicher Raum: Das Projekt stärkt durch die Kooperation die nachhaltige Entwicklung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung im ländlichen Raum.
Förderfähig:
• Personalmittel für zusätzliches Personal sollten etwa 70% der Kosten ausmachen
• Sachkostenpauschale von höchstens 9 % der Personalmittel
• Materialkosten für den Zweck der Durchführung
• Künstlersozialkasse, Gema, Fahrtkosten, Transportkosten, weitere zusätzliche Kosten
• Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratung:
Sandra Kilb, Bildungsreferentin
Tel. 0511. 600 605 753,
E-Mail: s.kilb@lkjnds.de
Weitere Infos auf der hier verlinkten Webseite