Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und das Land Niedersachsen gewähren einer niedersächsischen bildenden Künstlerin oder einem niedersächsischen bildenden Künstler einen einjährigen Aufenthalt in New York, der an das International Studio and Curatorial Program (ISCP) angebunden ist. Diese Förderung hat die Ausbildung junger Künstlerinnen und Künstler zum Ziel. Es soll eine herausragende künstlerische Persönlichkeit gefördert werden, für die ein Aufenthalt in New York wesentliche Impulse für die weitere künstlerische Entwicklung haben kann. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder ihren Produktionsstandort (Atelier) in Niedersachsen haben. Ferner darf bis zum 31.12.2018 das 40. Lebensjahr bzw. bei nachweislich Schwerbehinderten das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Eine Ausnahme von der Altersregelung ist gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Ausbildung noch nicht länger als 5 Jahre beendet ist. Eine Förderung während der Ausbildung kommt nicht in Betracht.
1. Die Förderung umfasst vorbehaltlich der abschließenden Bewilligung einen Aufenthalt in New York für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. Während dieser Zeit werden ein Atelier und eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird ein Stipendium von 1.100,- €/mtl. als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten gewährt, das Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur – 2 – sich im ersten und letzten Aufenthaltsmonat um jeweils 500,- € erhöht. Diese Erhöhung deckt die Kosten für die An- und Abreise ab.
2. Der Aufenthalt in New York ist an das International Studio and Curatorial Program (ISCP) angebunden. Es ist das Ziel des ISCP, den geförderten Künstlerinnen und Künstlern gute Kontakte zur örtlichen Kunstszene zu vermitteln. So werden zahlreiche Besuche von prominenten Kuratoren, Journalisten, Galeristen, Kunstkritikern und Künstlern vermittelt. Des Weiteren nehmen die Künstler an ”open studio” Ausstellungen teil. Die Künstler werden auch zu Veranstaltungen eingeladen, bei denen wichtige Persönlichkeiten der New Yorker Kunstszene vertreten sind. Außerdem organisiert das ISCP Ausflüge zu anderen Kunstzentren außerhalb New Yorks. Informationen über diese Einrichtung können dem Internet entnommen werden (www.iscp-nyc.org).
3. Im Anschluss an den New York-Aufenthalt findet in Absprache mit dem Stipendiaten eine Ausstellung in ein oder zwei niedersächsischen Kunstvereinen statt. Diese Ausstellungen, zu denen auch ein Katalog herausgegeben wird, sind Teil des Stipendiums und werden ebenfalls aus Mitteln der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und des Landes Niedersachsen mitfinanziert.
Allgemeine Voraussetzungen und Informationen: Bewerbungen sind online (https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/stipendium_new_york) bis zum 15.01.2018 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten. Es gilt das Eingangsdatum. Neben einer Biographie sind Materialien über das aktuelle künstlerische Schaffen beizufügen. Die geplanten künstlerischen Vorhaben sind darzulegen. Die Förderung erfolgt auf Empfehlung einer Fachkommission, der jeweils drei Mitglieder des Kunstbeirates der Niedersächsischen Sparkassenstiftung sowie der Niedersächsischen Kunstkommission angehören.
Weitere Auskünfte finden Sie hier und bei folgenden Ansprechpartnerinnen:
Ulrike Schneider Niedersächsische Sparkassenstiftung Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover Tel.: 0511/3603-499 E-mail: ulrike.schneider@svn.de
Veronika Olbrich Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Leibnizufer 9, 30169 Hannover Tel.: 0511/120-2607 E-mail: veronika.olbrich@mwk.niedersachsen.de