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REMINDER AKTUELLE AUSSCHREIBUNG MODUL C – INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE

Nur noch bis zum 20. Februar 2022 können beim BBK Bundesverband Fördermittel bis zu 15.000 € für „Innovative Kunstprojekte“ (Modul C) beantragt werden.

Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der BBK-Bundesverband und der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm „NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ um. Die zweifache Aufstockung der Fördermittel durch den Bund ermöglicht die Fortführung des Programms bis Ende 2022 und unterstützt Bildende Künstlerinnen und Künstler bei der Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit.

Das Modul C des Förderprogramms, das nun zum dritten Mal umgesetzt wird, soll eine Interaktion zwischen Analog und Digital schaffen. Ziel der Projekte sind die öffentliche Präsentation und Rezeption der Werke, um die Auseinandersetzung mit den Inhalten zeitgenössischer Kunst anzuregen.

Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, nicht jedoch Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule. Gefördert werden Konzipierung und Umsetzung bildkünstlerischer Interventionen, Ausstellungen und Performances, die in Deutschland stattfinden.

Anträge müssen bis zum 20. Februar 2022 online eingereicht werden. Fördergrundsätze und Informationen zur Antragstellung finden sich hier.

Eine unabhängige Jury wird Ende April 2022 über zu fördernde Projekte entscheiden, die zwischen 23. Mai und dem 18. Dezember 2022 realisiert und abgeschlossen sein (in Form einer öffentlichen Präsentation). Eine Fristverlängerung ist in dieser Ausschreibung leider nicht möglich.

Bei Fragen unterstützt unser Projektbüro: Tel.: 030 206 196 96 (Mo-Fr 9-15 Uhr) |E-Mail: neustart@bbk-bundesverband.de

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