Das Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in NEUSTART KULTUR umfasst 90 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. 15 Millionen Euro stehen für die Urheber*innen visueller Werke zur Verfügung, die von der Stiftung Kulturwerk der Bild-Kunst vergeben werden. Anträge können ab dem 2. August gestellt werden. Ab sofort finden sich alle Informationen zu dem Programm auf der Webseite der Bild-Kunst.
Durch die Coronapandemie sind wesentliche Vertriebswege, Vermittlungsplattformen und Kommunikationsorte in den Kulturbereichen Kunst, Bild und Film weggebrochen. Museen, Galerien und Kinos befinden sich seit über einem Jahr im Ausnahmezustand; Messen und Branchentreffen haben nicht stattgefunden oder mussten in den digitalen Raum verschoben werden. Filmproduktionen wurden verschoben oder abgesagt, neue Produktionen können nicht im Kino gezeigt werden. Viele Künstler*innen, die im visuellen Werkbereich tätig sind, erleiden durch die Corona-Schutzmaßnahmen signifikante Einnahmeausfälle. Auch wenn sich die Situation im Sommer 2021 zunehmend zu entspannen scheint, ist nicht gesichert, wie sich der Pandemieverlauf ab dem kommenden Herbst entwickeln wird.
Ziel des Programms ist es deshalb, das Aufrechterhalten der professionellen Fertigkeiten von Kreativen auch jenseits der Öffentlichkeit zu ermöglichen, z. B. durch Recherchieren, Üben, Proben, Trainieren oder der Entwicklung neuer kreativer Ansätze, bis die Öffentlichkeit wieder durch Projekte, Veranstaltungen oder Engagements einbezogen werden kann. Kulturschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ zu nutzen für ihre künstlerische Weiterentwicklung, die Erarbeitung zukunftsweisender Konzepte und sinnstiftender Formate sowie im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zum Weiterdenken bestehender Strukturen (Überbrückung). Mithilfe des Stipendiums soll der hierfür notwendig materielle Rahmen geschaffen werden.
Das Förderprogramm richtet sich an professionell tätige Urheber*innen visueller Werke, die als Solo-Selbständige in den Bereichen bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design und Film arbeiten, und im Jahr 2020 ein Einkommen von unter EUR 60.000,- erzielt haben. Im Filmbereich richtet sich das Programm zusätzlich an Filmurheber*innen, die üblicherweise auf Produktionsdauer beschäftigt werden.
Das Stipendienprogramm umfasst Stipendien in Höhe von EUR 5.000,- pro Person für eine Stipendiendauer von vier Monaten.
Wer einen Antrag stellen will, muss sich zunächst registrieren, um die persönlichen Zugangsdaten für die eigentliche Antragsstellung zu erhalten. Das Registrierungsportal wird am 12. Juli 2021, 10 Uhr geöffnet. Die Reihenfolge bei der Registrierung hat keine Auswirkung auf die Chancen, ein Stipendium zu erhalten.
Am 2. August 2021 beginnt die Bewerbungsphase in den einzelnen Förderlinien. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wirkt sich auf die Chancen, ein Stipendium zu erlangen, aus. Je früher ein Antrag elektronisch eingereicht wird, desto höher sind die Chancen. Die Bewerbungsphase beträgt maximal vier Wochen. Sie kann in einer Förderlinie vorzeitig beendet werden, sobald genügend Anträge eingegangen sind, so dass eine Auskehrung der maximalen Anzahl an Stipendien in der betreffenden Förderlinie sichergestellt ist.
Die VG Bild-Kunst hat eine Webseite eingerichtet, auf der alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und FAQs zum Stipendienprogramm sowie die Links zur Registrierung und zur Antragstellung zu finden sind.
Die BKM informiert über NEUSTART KULTUR unter diesem Link.