Zusammen mit der Dr. Dormagen-Guffanti-Stiftung laden wir alljährlich Künstlerinnen und Künstler, die ihren Arbeits- und Wohnsitz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland haben, ein, sich um das mit 10.000 Euro dotierte Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium zu bewerben. In diesem Jahr wird es für den Bereich „Skulptur/Installation“ vergeben. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft ist Leitgedanke der 2008 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention. Bereits vor etwa 150 Jahren hat der Stifter Dr. Hubert Dormagen sein Vermögen zum Zwecke der Behindertenfürsorge in Köln gespendet. Auf ihn geht auch die Idee zurück, die Kunst einzusetzen, um die Heilung der Kranken zu beschleunigen. Das Kuratorium der Dr. Dormagen-Guffanti-Stiftung hat beschlossen, aus den Erträgen der Stiftung jährlich das Dr. Dormagen-Guffanti-Stipendium an Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich der bildenden Kunst nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben mit dem Ziel, eine Teilhabemöglichkeit von und/oder für Menschen mit Behinderung unter künstlerischen Aspekten zu schaffen.

Das Stipendium läuft über sechs Monate von April bis September 2020. Mit der Bewerbung soll die künstlerische Idee zur Arbeit mit den Bewohnern inhaltlich und strukturell skizziert werden. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern des Schwerstbehindertenwohnheims können auch Angehörige der anderen, auf dem Gelände ansässigen Initiativen (Treberhilfe, Aidshilfe, Gehörlosen e. V. und andere) angesprochen werden. Das Ziel liegt dabei im künstlerischen Arbeiten, frei von pädagogischer oder therapeutischer Intervention. Der Stipendiatin beziehungsweise dem Stipendiaten steht während der Zeit des Stipendiums ein Atelierraum auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti kostenlos zur Verfügung. Der Atelierraum sowie das Gelände stellen in dieser Zeit das räumliche Zentrum des künstlerischen Schaffens für die Stipendiatin beziehungsweise den Stipendiaten dar (Präsenzpflicht). Am Ende des Stipendiums wird eine Abschlussausstellung der während dieser Zeit entstandenen Arbeiten veranstaltet. Die Stiftung trägt nach Absprache mit der Stipendiatin oder dem Stipendiaten die Kosten der Ausstellung. Das Stipendium ist mit etwa 10.000 Euro dotiert (1.500 Euro monatlich und einmaliger Materialkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro). Zur Unterbringung beziehungsweise zu den Fahrtkosten kann für sechs Monate ein Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro monatlich gezahlt werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2019.  Wir raten den Bewerberinnen und Bewerbern, den Termin zur Hospitation am 2. September 2019 um 10 Uhr in der Einrichtung wahrzunehmen. Dieser Termin bietet die Möglichkeit, im Dialog mit der aktuellen Stipendiatin einen Einblick in die Situation vor Ort, das Atelier und die Arbeit in der Einrichtung zu erhalten.  Die Auswahl der Bewerberin oder des Bewerbers erfolgt durch eine Jury. Diese besteht aus vier Personen, die sich aus Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti und Kunstsachverständigen rekrutieren. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Stipendium kann einer Künstlerin beziehungsweise einem Künstler nur einmal zugesprochen werden. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Umschlag der Bewerbung beiliegt.

Weitere Informationen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/stipendium-der-dr-dormagen-guffanti-stiftung