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VG Bild-Kunst: Meldeschluss 2025

In diesem Jahr liegt der Meldeschluss letztmalig auf dem 30. Juni. Im Jahr 2026 soll er vorverlegt werden. 2025 gilt aber noch: Bis zum 30. Juni können Mitglieder der VG Bild-Kunst ihre Meldungen für das Nutzungsjahr 2024 einreichen, um eine Ausschüttung in den Kollektivverteilungssparten zu erhalten. Alle aktuell einzureichenden Meldungen beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2024, d. h., sie betreffen Vorgänge aus dem letzten Jahr.

Mitglieder der Berufsgruppen I und II haben die folgenden Meldemöglichkeiten:

  • Abbildungen in Büchern (Erst- oder Neuauflage 2020 oder später)
  • Abbildungen in Periodika 2024 (Zeitungen, Zeitschriften, digitale Verlagsprodukte)
  • Abbildungen im TV 2024 (siehe Abrechnungsfähige TV-Sender BG I u. II 2024)
  • Abbildungen auf Websites 2024
  • Honorare (Datum der Rechnung in 2024)
  • Werkpräsentationen im Jahr 2024 (vor allem Ausstellungen der eigenen Werke)
  • Kunst am Bau (Fertigstellung 2024)

Mitglieder der Berufsgruppe III: Mitglieder der Berufsgruppe III melden ihre Beteiligung an Filmwerken, die im deutschen TV ausgestrahlt worden sind (siehe Abrechnungsfähige TV-Sender BG III 2024). Wer noch unsicher ist, wie und was genau gemeldet werden kann, findet ausführliche Informationen in der Rubrik Meldung.

Warum haben Mitglieder Vorteile, wenn sie frühzeitig melden? Wenn Meldungen frühzeitig eingehen, haben die Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle die Möglichkeit, auf Fehler oder Unstimmigkeiten in den Meldungen hinzuweisen, so dass diese noch rechtzeitig vor dem 30. Juni korrigiert werden können. Wer dagegen erst kurz vor Meldeschluss eine fehlerhafte Meldung einreicht, erhält meist keine Hinweise, da die Geschäftsstelle voll ausgelastet ist. Nach dem Meldeschluss können Fehler nicht mehr korrigiert werden. Einen Rechtsanspruch auf Hinweise der Geschäftsstelle gibt es nicht!

Welche Nachweise müssen erbracht werden? Probleme bereiten unseren Mitgliedern der Berufsgruppen I und II immer wieder die teilweise erforderlichen Nachweise. Denn einige Meldungen werden nur dann aufgenommen, wenn entsprechende Nachweise beigefügt werden. Ohne diese können die Meldungen leider nicht akzeptiert werden.

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