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Werkstattstipendium Altena 2024

Die WERKSTATT ALTENA gibt jungen Künstlern und Künstlerinnen die Möglichkeit, sich im Anschluss an ihr
Studium künstlerisch weiterzuentwickeln und zu festigen. Das Stipendium soll in dieser wichtigen Phase ein Arbeiten frei von finanziellen Zwängen ermöglichen. Ausgeschrieben wird in diesem Sinne das WERKSTATT STIPENDIUM 2024
Das Stipendium 2024 hat eine Dauer von sechs Monaten und umspannt den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. November 2024. Während dieser Zeit erhält der Stipendiat oder die Stipendiatin einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 700 €.
Es wird erwartet, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat für die Dauer des Stipendiums in Altena lebt und arbeitet, so dass die Unterkunft und die Arbeitsräume genutzt werden, die wir kostenlos bereitstellen (ausgenommen Nebenkosten). Durch die Zusammenarbeit mit heimischen Industrie- und Handwerkbetrieben besteht ein breites Spektrum an interessanten Arbeitsmöglichkeiten, das den Aufenthalt in Altena über die reizvolle Lage der Stadt in waldreicher Landschaft hinaus attraktiv macht.
Soweit umsetzbar, unterstützen wir eine Einzelausstellung in Altena am Ende des Stipendiums und können während des Stipendiums in Absprache kleinere Präsentationsmöglichkeiten organisieren.
Werkzeuge und elektronische Geräte werden vom Verein nicht zur Verfügung gestellt.
Wir erwarten von den Bewerbern und Bewerberinnen um das Stipendium ein abgeschlossenes Studium im Bereich der bildenden Künste. Der Studienabschluss muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein.
Ihre Bewerbung sollte einen tabellarischen Lebenslauf, einen Nachweis über den Studienabschluss, sowie Unterlagen in Papierform enthalten, die einen Überblick über das bisherige künstlerische Schaffen ermöglichen. Digitale Dateien können wir nur begrenzt berücksichtigen; sie sollten eine Präsentationslänge von drei Minuten nicht überschreiten.
Bewerbungsschluss ist der 15. März 2024.
Versandadresse für die Bewerbungsunterlagen:
Werkstatt Altena e. V.
Postfach 1648
58746 Altena
Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand und den Beirat des Vereins. Die Jury behält sich vor einzelne Bewerber und Bewerberinnen im April 2024 zu einer persönlichen Vorstellung mit Originalen der Arbeiten einzuladen. Entstandene Fahrtkosten übernehmen wir nach vorheriger Absprache.
Die WERKSTATT ALTENA ist ein eingetragener Verein zur Förderung junger bildender Künstler und Künstlerinnen. Sie besteht seit 1976 und ist steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt. Der Vereinszweck wird durch die regelmäßige Vergabe von Stipendien erfüllt.

Weitere Informationen über die Werkstatt und Altena:
www.werkstatt-altena.de
www.visitaltena.de

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