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Elf Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Bundestagswahl 2025

Berlin, den 07.01.2025.

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 formuliert der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, elf Forderungen an zur Wahl stehende Parteien für die Kulturpolitik der 21. Wahlperiode.

Der Deutsche Kulturrat repräsentiert die verschiedenen künstlerischen Sparten und die unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens. In ihm haben sich Verbände und Organisationen der Künstlerinnen und Künstler, der Kultureinrichtungen, der kulturellen Bildung, der Kulturvereine sowie der Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengeschlossen. Gemeinsam treten die im Deutschen Kulturrat vertretenen Organisationen für Kunst-, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Schutz der Urheberinnen und Urheber ein. Sie machen sich für ein lebendiges kulturelles Leben stark, das die Vielfalt der Kulturen, das kulturelle Erbe und die zeitgenössischen Ausdrucksformen widerspiegelt. Der Deutsche Kulturrat tritt für bestmögliche Rahmenbedingungen für den gesamten Kultur- und Mediensektor ein und verfolgt das Ziel einer umfassenden kulturellen Teilhabe. Denn: Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik.

Der Deutsche Kulturrat hat die nachfolgenden elf Forderungen für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestags formuliert:

  1. Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern

Vor zwanzig Jahren, im Jahr 2005, hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ einstimmig empfohlen, das Grundgesetz mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen. Das Staatsziel Kultur muss in der nächsten Wahlperiode endlich im Grundgesetz verankert werden.

  1. Arbeits- und Sozialrecht verbessern

Das wesentliche Gestaltungselement der Kulturpolitik des Bundes ist die Setzung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur. Die Coronapandemie hat die Störanfälligkeit des Kulturbereiches und die vielfach vorhandene prekäre wirtschaftliche Lage deutlich vor Augen geführt. Das Arbeits- und Sozialrecht muss verbessert werden, d.h. konkret, Soloselbstständige besser in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen, eine Altersvorsorgepflicht für Soloselbstständige einzuführen, die Künstlersozialabgabe stabil zu halten und Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt Kultur zu ermöglichen.

  1. Steuerrecht kulturfreundlicher gestalten

Steuerpolitik ist ein zentrales Instrument der indirekten Kulturförderung. Ein die Kultur stärkendes Steuerrecht trägt dazu bei, dass mehr Menschen Kunst und Kultur nutzen und Angebote der kulturellen Bildung wahrnehmen können. Über das Steuerrecht können die Kulturmärkte stimuliert werden. Das Steuerrecht muss kulturfreundlicher gestaltet werden, d.h. konkret, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen rechtssicher im Steuerrecht zu verankern, die bestehenden Umsatzsteuerermäßigungen im Kulturbereich zu vereinheitlichen, das Optionsrecht zur Umsatzsteuerbefreiung für Kultureinrichtungen umzusetzen, die Milderungsregel nach § 50a EStG von 250 Euro (Bruttovergütungs-vereinbarung) pro Person pro Auftritt mindestens zu verdoppeln und das Gemeinnützigkeitsrecht demokratiesichernd zu gestalten.

  1. Urheberrecht stärken und Vergütung sichern

Das Urheberrecht hat eine zentrale, marktordnende Bedeutung. Die Kultur- und Kreativwirtschaft, die entscheidend durch die Urheberinnen und Urheber, ausübenden Künstlerinnen und Künstler und Kulturunternehmen geprägt wird, braucht ein starkes Urheberrecht, um wettbewerbsfähig zu sein. Dazu gehört es, das bewährte System der Geräte-, Speichermedien- und Betreibervergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen zu sichern und an digitale Nutzungsformen anzupassen.

  1. Verlässliche Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz schaffen

Die Entwicklung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gehen mit großer Schnelligkeit voran. KI führt für Kreative, für Kultureinrichtungen und Kulturunternehmen zu Herausforderungen und Chancen. Sie stellt aber auch konkrete Gefahren dar, da z.B. Arbeitsplätze und Tätigkeiten von Soloselbstständigen und Unternehmen substituiert werden. Mit der KI-Verordnung wurde auf europäischer Ebene ein erstes Rahmenwerk für den Umgang mit KI geschaffen. Dessen ungeachtet stellt sich weiterhin eine Vielzahl weiterer Fragen, die dringend einer rechtlichen Klärung bedürfen.  In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass Urheberinnen und Urheber, ausübende Künstlerinnen und Künstler sowie weitere Rechtsinhaber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke und Leistungen für KI-Zwecke erhalten, insbesondere bei kommerziellen Nutzungen. Dies gilt es auch auf europäischer und internationaler Ebene zu vertreten.

  1. Kultur und Nachhaltigkeit zusammen denken

Im Jahr 2025 verbleiben noch fünf Jahre, um die UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Die UN-Agenda 2030 verknüpft exemplarisch die verschiedenen Handlungsfelder, um weltweit nachhaltig zu wirtschaften und zu leben. Die Klimakrise findet nicht erst in ferner Zukunft statt, sie ist in Deutschland mit Dürren und Unwettern spürbar. Hiervon ist auch der Kulturbereich betroffen. Kultur und Nachhaltigkeit müssen zusammengedacht werden, d.h. konkret, die Impulse aus der Kultur- und Kreativwirtschaft für nachhaltiges Wirtschaften aufzugreifen und die Resilienz des Kulturbetriebs, insbesondere mit Blick auf den Schutz des kulturellen Erbes, zu verbessern. Zur nachhaltigen Kulturpolitik gehört gemäß der UN-Agenda 2030 auch die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit in Kunst und Kultur.

  1. Zusammenhalt in Vielfalt leben

Deutschland ist ein Einwanderungsland und wird in der Zukunft aufgrund des demografischen Wandels verstärkt auf Einwanderung angewiesen sein. In Deutschland leben seit Jahrhunderten Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen. Verschiedene biografische Erfahrungen und regionale Traditionen prägen unser Land. Sie sind Teil unserer kulturellen Vielfalt. Ein Schlüssel für das friedliche Zusammenleben aller Menschen in unserem Land ist die kulturelle Integration. Der kulturellen Integration muss noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, d.h. konkret, dem Antisemitismus und Rassismus sowie anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten.

  1. Kulturelle Bildung absichern

Bei der „UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen und künstlerischen Bildung“ in Abu Dhabi im Februar 2024 wurde von den Staaten, auch von Deutschland, das „UNESCO-Framework for Culture and Arts Education“ als Leitschnur für die Entwicklung kultureller Bildung verabschiedet. Aus dieser internationalen Vereinbarung erwächst Verantwortung für alle staatlichen Ebenen. Diese UNESCO-Vereinbarung muss umgesetzt werden, d.h. konkret, einen Staatenbericht zur kulturellen Bildung vorzulegen, verlässliche Strukturen zu etablieren, die eine qualifizierte und kontinuierliche kulturelle Bildung in Kita und Schule sowie Förderprogramme für Kulturelle Bildung zu sichern.

  1. Kulturfinanzierung sicherstellen

Der Bund leistet im Vergleich zu den Kommunen und den Ländern den kleinsten Anteil in der öffentlichen Kulturfinanzierung. Gleichwohl ist die Kulturfinanzierung des Bundes für die eigenen Einrichtungen, die von Bund und Ländern geförderten Einrichtungen sowie für die vom Bund unterstützten Institutionen unverzichtbar. Im Sinne einer dezentralen und vielgestaltigen Kunst- und Kulturlandschaft gilt es insbesondere die Institutionen, die Kunst und Kultur von gesamtstaatlicher Bedeutung staatsfern und unabhängig fördern, zu stärken. Einsparungen des Bundes in der Kulturfinanzierung könnten eine Signalwirkung auf Kommunen und Länder haben. Die Kulturfinanzierung muss sichergestellt werden, d.h. konkret, vor allem Strukturen zu stärken und Kostensteigerungen konsequent auszugleichen.

  1. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik nicht vereinnahmen

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eine eigenständige Säule in der Auswärtigen Politik. Sie darf nicht für andere Zwecke vereinnahmt oder anderen politischen Zielen untergeordnet werden. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik darf nicht vereinnahmt werden, d.h. konkret, der Eigenständigkeit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik einschließlich ihrer Akteure mehr Raum zu geben und ihre adäquate Finanzierung sicherzustellen.

  1. Bundeskulturpolitik institutionell stärken

Im Jahr 1998 wurde erstmals das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rang eines Staatsministers im Bundeskanzleramt eingerichtet. In der nächsten Wahlperiode muss der nächste Schritt gegangen und das Amt zu einem Bundesministerium aufgewertet werden.

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